Vorsicht bei gebrauchter Software!
Der Handel mit gebrauchter Software ist seit einem berühmten Oracle vs. UsedSoft-Urteil des EUGH erlaubt und hat die Miene einiger Softwareriesen verdunkeln lassen. Aber es gibt neue Fallstricke: Wer zu freudig nun alte Computer aufarbeitet und ein sog. „CoA“, ein Echtheitszeichen oder Zertifikat von Microsoft „verpflanzt“ bekommt eventuell kostenträchtigten Ärger. Das Paket bestehend aus einem wiederaufbereiteten PC und Microsoft-Software in … [mehr lesen...]