Die Leistungserbringung durch Dritte oder: Plötzlich steht der falsche Handwerker vor der Tür!
Zur Frage, ob Handwerker berechtigt sind ihre Aufträge ohne Kenntnis der Auftraggeber an Dritte zur Erfüllung weiterzugeben oder unter zu vergeben? Ein Beispiel dazu: Eine Immobilienverwaltungsfirma beauftragt eine bestimmte Firma einen Zaun zu bauen. Diese Firma beauftragt wiederum ein anderes Unternehmen den „Auftrag Zaunbau“ auszuführen, ohne allerdings die Immobilienverwaltung darüber zu informieren. Nun kommt das dritte Unternehmen zur Erledigung des … [mehr lesen...]