DAV Fortbildungsnachweis 2012 für Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol
DAV Fortbildungsnachweis für das Jahr 2012 … [mehr lesen...]
DAV Fortbildungsnachweis für das Jahr 2012 … [mehr lesen...]
In letzter Zeit gibt es wieder eine neue Welle von Fällen, wo mindestens 12 Jahre alte titulierte Forderungen nach jahrelange „Ruhezeit“ wieder geltend gemacht werden. Am meistens handelt es sich um die alte Quelle – Forderungen aus Mitte bis Ende der 90-Jahre. Verteidigung gegen die Zwangsvollstreckung Normalerweise kann aus einem Vollstreckungstitel bis zu 30 Jahren vollstreckt werden. Häufig können sich … [mehr lesen...]
Rückständige Unterhaltsforderungen unterliegen der Verwirkung. Deshalb müssen sie binnen Jahresfrist geltend gemacht werden. Anderenfalls tritt Verwirkung ein und die Ansprüche können nicht mehr eingeklagt und auch nicht mehr vollstreckt werden. Das entschied das Thüringer Oberlandesgericht Jena (Beschluss vom 17.01.2012, 2 UF 385/11) und folgte dabei der seit mehr als 25 Jahren bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Im zugrunde liegenden Fall hatte … [mehr lesen...]
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschied, dass ein Notebook nicht pfändbar ist. Als persönlicher Gebrauchsgegenstand oder Sachen die dem Haushalt dienen, dürfen er nicht der Pfändung unterworfen werden. Die Konsequenz: Sind solche Geräte – hier im Wege eines Verwaltungsverfahrens, z.B. wg Steuerschulden – gepfändet worden, müssen Sie zurückgegeben werden und werden wohl in Zukunft nicht mehr Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Pfändung. VG … [mehr lesen...]
Diplom (FH) Rechtspfleger Christian Munsch (zrwd) Gießen: In einem Urteil vom 30. März 2010 hat der Bundesgerichtshof neue Anforderungen an die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für die Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite geschaffen. Nunmehr hat -zumindest bei sog. „Altgrundschulden“- der neue Gläubiger (Zessionar) den Nachweis zu führen, dass er in den Sicherungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer und bisherigem Gläubiger eingetreten ist. Eine Grundschuld dient … [mehr lesen...]
Aus einem Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid oder notarielle Urkunde) kann bis zu 30 Jahre vollstreckt werden, bevor die Forderung verjährt. Kann die gleiche Forderung vorher schon verwirkt sein? Die Verwirkung ist aus der Generalklausel des § 242 BGB, dem Grundsatz von Treu und Glauben, abgeleitet und dementsprechend gesetzlich nicht weiter ausgeführt. Die Rechtsprechung hat die anspruchsvernichtende Einwendung der Verwirkung insoweit ausgestaltet: … [mehr lesen...]