Zur Entscheidung standen im Wesentlichen Klagen von Anlegern unterschiedlicher Lehman Zertifikate auf Rückzahlung des Anlagebetrages. Alle vier Verfahren der Anleger waren in der Berufungsinstanz erfolgreich, wenn gleich mit unterschiedlichen Begründungen. Kernthema ist, ob die zwischenzeitlich gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Thema Kick back, also der Rückführung von sogenannten Innenprovisionen auch auf Eigengeschäfte der Bank, zum Beispiel das Festpreisgeschäft, bei dem die Bank eine gewisse Anzahl von Zertifikaten selbst günstig einkauft und dann zu einem Festpreis an die Anleger weiterverkauft, anzuwenden ist. (weiter lesen)
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