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Aktuell: Fonds

Notleidende Kapitalanlagen, geschlossene Fonds, Kredite, auf die Möglichkeit des Widerrufs und der damit verbundene Möglichkeit der Rückabwicklung hin überprüfen


06.01.2012 - von Jörg Reich

Nachdem zum Jahreswechsel Schadensersatzansprüche wegen Aufklärungspflichtsverletzungen bei der Beratung bzw. Vermittlung von Anlageprodukten für Anlageprodukte die vor dem 01.01.2002 vermittelt wurden, endgültig verjährt sind, bleibt bei vielen Anlageprodukten die Möglichkeit wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch lange nach Abschluss des Vertrages bis zu 30 Jahre den Widerruf zu erklären und die Kapitalanlage rückabzuwickeln.

Für die Rückabwicklung kommen zum einen das Kapitalprodukt selbst, die Depoteröffnung und der damit verbundene Kaufantrag, der zur Finanzierung der Kapitalanlage verbundene Kredit als auch ggf. weitere Verträge (Treuhandvertrag etc.) in Frage. Widerrufsmöglichkeiten eröffnen zum Beispiel das Verbraucherkreditgesetz, das Haustürwiderrufsrecht, welches zwischenzeitlich in das bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde sowie das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der versierte Rechtsanwalt den Widerruf erklären und die Rückabwicklungsansprüche im Zweifel gerichtlich durchsetzen. Aufgrund der häufig schon bezogen auf einzelne Produkte gefestigten Rechtssprechung können oft kostengünstige und schnelle Lösungen herbeigeführt werden.

Gerade Anleger die durch die Berichtserstattung der vergangenen Monate zu spät die Möglichkeit erkannt haben ihre Kapitalanlage wegen Fehler bei Abschluss des Vertrages bezüglich der Aufklärung rückabzuwickeln sollten die Gelegenheit nutzen, die Verträge auf die Möglichkeit der Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über den Widerruf prüfen zu lassen.




Medico Fonds, Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht zum Jahresende. Schadenersatz möglich.


27.09.2011 - von Jörg Reich

Anleger der diversen Medico Fonds:

Medico Fonds Nr. 20: Objekt Gummersbach KG,

Medico Fonds Nr. 21: Objekt Neuwied KG,

Medico Fonds Nr. 22: Objekt Hollage KG,

Medico Fonds Nr. 23: Objekt Bensberg KG,

Medico Fonds Nr. 24: Objekt Detmold KG
Medico, wir helfen weiter!

Medico Fonds Nr. 25: Objekt Schwenningen KG,

Medico Fonds Nr. 26: Objekt Bad Rappenau KG

Medico Fonds Nr. 27: Airport Hotel Düsseldorf KG

Medico Fonds Nr. 28: Lindner Hotel Leipzig KG

Medico Fonds Nr. 29: Objekt Erfurt KG

Medico Fonds Nr. 30: Büro-Center Magdeburg KG

Medico Fonds Nr. 31: Berlin Miraustraße KG

Medico Fonds Nr. 32: Berlin Havemannstraße KG

Medico Fonds Nr. 33: Objekte Leipzig-Hamburg KG

Medico Fonds Nr. 34: Objekte Berlin-Leinefelde KG

Medico Fonds Nr. 35: Objekte Leipzig-Berlin KG

Medico Fonds Nr. 36: Leipzig Torgauer Straße KG

Medico Fonds Nr. 37: Dresden Waldschlößchen KG

Medico Fonds Nr. 38: Magdeburg Damaschkeplatz KG

Medico Fonds Nr. 39: Dresden Johannstadt KG

Medico Fonds Nr. 40: Objekt Berlin Karlshorst KG

Medico Fonds Nr. 41: Objekt Gera KG

Medico Fonds Nr. 42: Objekt Düsseldorf KG

Medico Fonds Nr. 43: Dresden Kristallpalast KG

Medico Fonds Nr. 44: Objekt Wiesensee KG

Medico Fonds Nr. 45: Düsseldorf Kappeler Str. KG/ Objekt Dortmund KG/ Objekt Bielefeld KG

Medico Fonds Nr. 46: Düsseldorf Emanuel-Leutze-Str. KG/ Objekt Duisburg KG/ Objekt Leverkusen KG

Medico Fonds Nr. 47: Objekt Leukerbad/Schweiz KG

Medico Fonds Nr. 48: Objekt Hotel Köln Magnusstraße KG/ Objekt Monschau KG

Medico Fonds Nr. 49: Lindner Hotel & Therme Binshof, b. Speyer KG/ Objekt Düsseldorf, Seestern KG

Medico Nr. 50: Wohnungsbau Fonds GmbH & Co. KG

drohen konkret oder ggf. hohe Verluste, weil viele der Fonds sich bereits in finanziell schwierigen Lagen befinden. Kapitalaufstockungen und Nachschüsse werden gefordert. Derweil ist die zukünftige Entwicklung oft ungewiss.

Die Fonds wurden häufig von einer Tochter einer deutschen Großbank bzw. im Verbund mit einer auf Heilberufe spezialisierten Bank vermittelt. Regelmäßig bestätigt sich hierbei, dass die damals von den Vermittlern erbrachte Beratungsleistung mangelhaft war und auch heute noch ein erfolgreicher Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich ist. Allerdings endet die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen definitiv mit Ablauf des 31.12.2011, so dass aus der Sicht der Anleger nunmehr Handlungsbedarf besteht.




Erstberatung anhand Ihrer Unterlagen (Kopien) bzgl. Verjährung von Ansprüchen mit Ablauf des 31.12.2011 zum Sonderpreis!


22.09.2011 - von Jörg Reich



Aufgrund der großen Verunsicherung und der häufigen Anfragen bieten wir bis zum Ablauf des Jahres bezogen auf die Frage, ob wegen Beratungsfehlern bei Vermittlung von

- offenen Immobilienfonds (z.B. Degi-Fonds, Axa-Immoselect und Axa-Immosolutions, KanAm Grundinvest Fonds, Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Weltfonds P, SEB Immoinvest und UBS der German Residental Property Fun und 3 Sector Real Estate Europe),

- geschlossenen Immobilienfonds, - Medienfonds, - Solarfonds, - Filmfonds etc., z. B.:

DBVI - Fonds
DFO - Fonds
Gebau -Fonds
Göttinger Gruppe
Grundstücksgesellschaft Bielefeld Limbach-Oberfrohna GbR
Medico - Fonds
Rentadomo mit:
Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs- GmbH & Co.
Siebente Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs- GmbH & Co.
Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs- GmbH & Co.
Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs- GmbH & Co.
Grundbesitzfonds KG Nr. Eins Stadtfonds Verwaltung GmbH & Co.
ERSTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
ZWEITE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
DRITTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
VIERTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
FÜNFTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
ACHTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
RWB GmbH bzw. RWB PrivateCapital PlusSystem GmbH, RWB 1. , RWB 2. usw.
Prokon
Seci
Südwest Finanz Vermittlung AG
Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG
Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG
S.W. Immo-Fonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Ventar SW Immo-Fonds 2011 GbR
s.W. Immo - Fonds 2007 GbR
WGS Fonds
Und viele weitere

Schadensersatzansprüche bestehen, gegen wen und ob sie zum Ablauf des Jahres verjähren, vergünstigte Beratungspauschalen zum Preis von 119,- inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an.
Bitte bedenken Sie das Arbeitsaufkommen und den nahenden Stichtag 31.12.2011.
Wir behalten uns vor Anfragen wegen Erschöpfung der Kapazitäten abzulehnen.
Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Jörg Reich, Tel. 0641 201212, reich@zrwd.de



Rentadomo und Co, auch für Anleger der Rentadomo Fonds wird es zum Jahresende eng mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.


19.08.2011 - von Jörg Reich

Anleger der Rentadomo Fonds:
Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs- GmbH & Co.
Siebente Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs- GmbH & Co.
Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs- GmbH & Co.
Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs- GmbH & Co.
Grundbesitzfonds KG Nr. Eins Stadtfonds Verwaltung GmbH & Co.
ERSTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
ZWEITE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
DRITTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
VIERTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
FÜNFTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
ACHTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
können häufig im Wege des Schadensersatzes wegen Verschulden bei Vertragsschluss und Nichterfüllung der Aufklärungspflichten ihre Beteiligung rückabwickeln.
Regelmäßig zeigen sich die finanzierenden Banken ob der fülle der bereits erstrittenen Urteile vergleichsbereit.
Aber auch für die Anleger der Rentadomo gilt: am 31.12.2011, 24:00 Uhr verjähren, soweit nicht bereits geschehen, die Ansprüche auf Schadensersatz.
Hilfe kommt vom spezialisierten Rechtsanwalt, der – bei zeitlicher Not – weiß, wie man den Anspruch kostengünstig auch über das Jahresende hinaus rettet.

www.bankundkapitalmartrecht.com




Anleger der Hanseatica Europa Immobilien Fonds von Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Fehler bei Anlageberatung zum 31.12.2011 betroffen


18.08.2011 - von Jörg Reich

Anleger der diversen Hanseatica Europa Immobilien Fonds sind, wie viele andere Anleger von Immobilien-, Schiffs-, Film-, Solar-, Windkraft-, Energie- und Sparplanfonds die vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, von der Verjährung möglicher Ansprüche wegen Verschuldens bei der Beratung zum Abschluss der Anlage, zum Jahresende betroffen.
Entsprechend sind Sie gehalten, Ansprüche gegen den Anlagevermittler durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Eine Vielzahl der Anleger des benannten Fonds haben ihre Anlage über eine Tochter einer deutschen Großbank vermittelt bekommen, die als solventer Gegner für den Fall der Bejahung von Schadensersatzansprüchen haftet.
Gegebenenfalls kann, soweit die Zeit bis zum Jahresende nicht ausreicht, der Anspruch auf Schadensersatz durch geeignete gerichtliche Mittel kostengünstig auch über den 31.12.2011 hinaus gerettet werden.
Gegebenenfalls besteht zudem die Möglichkeit, die auf den Abschluss der Anlage gerichteten Willenserklärung wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz zu widerrufen. Es bestehen durchaus Anhaltspunkte, dass die in den damals verwendeten Formularen dargestellten Widerrufsbelehrungen nicht dem Bestimmtheitsgebot entsprechen und zudem nicht hinreichend hervorgerufen wurden.





S.W. Immo-Fonds 2051, in der Urlaubszeit den Mahnbescheid zugestellt?


15.08.2011 - von Jörg Reich

Beteiligte des S.W. Immo-Fonds 2051 haben es nicht leicht. Besonders solche, die in der Vergangenheit die Zahlung ihrer monatlichen Raten eingestellt haben, weil sie das Vertrauen in den Fonds verloren haben. Sie werden regelmässig angeschrieben, sei es durch direkte Anschreiben der Fondgesellschaft oder deren Anwälte aus Bonn. Einer Vielzahl von Anlegern, die durch den Autor vertreten werden, wird nunmehr überraschend in der Ferienzeit gerichtliche Mahnbescheide zugestellt. Hintergrund ist wohl der, dass trotz erfolgtem Widerruf nach dem Haustürwiderrufsrecht, vermeintliche Ansprüche auf Ableistung der Sparraten noch vor Ende der Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden sollen. Anleger, die einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Mahngericht Stuttgart zugestellt bekommen sollten umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich den geltend gemachten Ansprüchen erwehren. Häufig ist es der Fall, dass allein unter Verjährungsgesichtspunkten zumindest teilweise den Ansprüchen erfolgreich entgegen getreten werden kann.


DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfondfonds KG – Widerrufsbelehrung nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster unwirksam


09.08.2011 - von Jörg Reich

Beteiligte der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG (früher Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG) haben es nicht leicht. In der letzten Zeit häufen sich die Klagen der Fondgesellschaft gegen die Beteiligten auf Leistung rückständiger Raten. Leider gibt es bis heute keine einheitliche Rechtssprechung zu dieser Problematik. Während andere Gerichte sich teilweise günstig für Anleger in Bezug auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen versteift haben, gab es zu Beginn der rechtlichen Auseinandersetzungen bereits in Ansatz, dass die in den Vertragsformularen vorformulierten Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprächen. Hierzu gab es zunächst einige Teile zu Gunsten der Anleger. In der Folge allerdings auch einige zu Ungunsten der Anleger. Die Entscheidung des Amtsgericht Münster, welche in der Folge vom Landgericht Münster am 31.01.2011, Beschluss (Az.: 03S204/10) mit Hinweis darauf, dass die seitens der Fondgesellschaft eingelegte Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe implizit bestätigt wurde, neue Hoffnung. Ansatzpunkt der Richter ist, dass die im Formular gedruckte Widerrufsbelehrung nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 361 a Abs. 1 S. 3 BGB a. F. entspricht.

Betroffene Anleger sollten im Fall der Inanspruchnahme durch die Fondgesellschaft einen in der Sache spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um die Möglichkeiten auszuloten dem Anspruch mit Erfolg entgegenzutreten.

Gleichfalls sei darauf hingewiesen, dass mit Ablauf des Jahres 2011 (31.12.2011, 24:00 Uhr) Ansprüche der Anleger wegen Beratungsverschulden bei Beratung zu Abschluss der Fondbeteiligung entgeltlich und unwiederbringlich verjähren werden.

Soweit also Beratungsfehler bei dem Anpreisen des Fondprodukts zum Beispiel in Form der unterlassenen Aufklärung über die Risiken einer unternehmerischen Beteiligung, die eingeschränkte Fungibilität (Zweitverwertbarkeit der Anlage) oder die enorm hohen so genannten weichen Kosten unterblieben ist, und zudem der Vermittler heute noch greifbar und solvent ist, könnte der Letztgenannte noch mit Erfolg in die Haftung genommen werden.

2011 ist ein „Superverjährungsjahr“ zu Ende. In diesem Jahr verjähren nicht nur die Ansprüche wegen Beratungsverschulden der Anleger der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG, sondern auch sämtlicher anderen Fonds, die vor dem Jahre 2002 abgeschlossen wurden. Entsprechend sollte jeder Anleger der ein solches Produkt in seinem Portfolio hat genaustens prüfen, ob nicht noch Ansprüche innerhalb dieses Jahres geltend gemacht werden sollten.






Gegnerliste Fonds - nicht abschließend


29.07.2011 - von Jörg Reich


DBVI – Fonds
DFO - Fonds
Gebau -Fonds
Göttinger Gruppe
Grundstücksgesellschaft Bielefeld Limbach-Oberfrohna GbR
Medico - Fonds
Rentadomo mit:
Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs- GmbH & Co.
Siebente Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs- GmbH & Co.
Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs- GmbH & Co.
Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs- GmbH & Co.
Grundbesitzfonds KG Nr. Eins Stadtfonds Verwaltung GmbH & Co.
ERSTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
ZWEITE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
DRITTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
VIERTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
FÜNFTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
ACHTE Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
RWB GmbH bzw. RWB PrivateCapital PlusSystem GmbH, RWB 1. , RWB 2. usw.
Prokon
Seci
Südwest Finanz Vermittlung AG
Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG
Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG
S.W. Immo-Fonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Ventar SW Immo-Fonds 2011 GbR
s.W. Immo - Fonds 2007 GbR
WGS Fonds

Achtung: in vielen Fällen droht mit Ablauf des Jahres 2011 die Verjährung von Ansprüchen!



Vom Regen in die Traufe, wo seriöse Anlegerschutzberatung beim Rechtsanwalt nicht zu erwarten ist:


26.11.2010 - von Jörg Reich

In der Vergangenheit mehren sich die Fälle verunsicherter Anleger, die über massive Werbung von Anlegerschutzgemeinschaften und vermeintlichen Anlegerschutzkanzleien aktiv um eine Mandatsbeauftragung angegangen werden.
Hierbei wird Ihnen zunächst Angst gemacht, dass sie mit Ihrer Anlage im Begriff sind viel Geld zu verlieren. Auch wenn diese Behauptung ggf. noch zutreffend sein kann, wird im nächsten Schritt eine einfache, problemlose und kostengünstige Lösung angeboten.
Vorsicht ist auch bei Aussagen zu sogenannten Sammelklagen geboten, die das Deutsche Recht, mit wenigen neuen, nicht auf diese Produkte anwendbaren Ausnahmen, nicht kennt.

Interessante Artikel hierzu unter den nachfolgenden Links zu Wirtschafts Woche:

http://www.wiwo.de/finanzen/wie-anwaelte-anlegeradressen-ergattern-384676/

http://www.wiwo.de/finanzen/falschberatung-bei-anlegeranwaelten-384710/



Banken müssen über die konkrete Höhe von Vermittlungsprovisionen (Kick Back) Anleger vor Zeichnung der Anlage informieren und dürfen nicht auf einen der Höhe nach unbestimmten Hinweis im Verkaufsprospekt verweisen, OLG München, 19 U 3319/09  (mehr...)


19.11.2010 - von Jörg Reich

Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, (zrwd.de) Im zur Entscheidung stehenden Fall wegen der Vermittlung von sog. Medien Fonds, wurde die Bank zur Rückabwicklung des Anlagegeschäftes im Wege des Schadenersatzes verurteilt, weil die Bank die konkrete Höhe der an sie zurückgeflossenen Innenprovision (Kick Back) verschwiegen hatte. Solche Provisionen im Bereich geschlossener Fonds, können, wie z.B. die Zeitschrift Finanztest in der Ausgabe 5/2010 attestierte, durchaus im zweistelligen Bereich liegen.
Nachfolgend das Urteil im Volltext:
(mehr...)


Deutschlandfonds (DFO)- Rückendeckung für Kapitalanleger durch die Entscheidungssammlung obsiegender Urteile aus 2010, Kapitalanlagerecht aktuell


03.09.2010 - von Jörg Reich

(zrwd) Gießen: Wer den Vertrag über seine Beteiligung an einem DFO GmbH & Co 2. Deutschlandfonds KG, früher 2. DBVI Deutschlandfonds KG beenden möchte, oder derzeit von erstbenannter auf Zahlungen verklagt wird, dem soll nachfolgender Entscheidungsüberblick helfen:

Obsiegende Urteile gegen DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG


AG Bad Hersfeld, Urt. v. 13.04.2010, AZ: 10 C 616/09 (10); in Berufung
AG Bonn, Urt. v. 03.05.2010, AZ: 115 C 110/09;
AG Erding, Urt. v. 10.06.2010, AZ: 1 C 802/09;
AG Hannover, Urt. v. 02.02.2010, AZ 455 C 9672/09;
LG Landshut, Urt. v. 10.02.2010, AZ: 54 O 3240/09),
LG Memmingen, Urt. v. 29.01.2010, AZ: 25 O 1826/09;
AG Mönchengladbach, Urt. v. 14.01.2010, AZ: 36 C 333/09;
LG Mönchengladbach, AZ: nicht bekannt
AG Recklinghausen, Urt. v. 11.05.2010, AZ.: 13 C 252/09; in Berufung
AG Westerburg, u.a. Urt. v. 27.01.2010, AZ: 25 C 167/09; in Berufung

Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Die Kanzlei Zorn Reich Wypchol Döring vertritt derzeit eine Vielzahl von Anleger , außergerichtlich, erstinstanzlich und in der Berufung - bundesweit.



Deutschlandfonds (DFO)– Rückendeckung für Kapitalanleger durch die Entscheidung des Landgericht Frankfurt/ Oder, Kapitalanlagerecht aktuell  (mehr...)


28.06.2008 - von Jörg Reich

Wer den Vertrag über seine Beteiligung an einem DFO GmbH & Co 2. Deutschlandfonds KG, früher 2. DBVI Deutschlandfonds KG beenden möchte, hat Rückendeckung durch die Entscheidungen des Landgericht Frankfurt/ Oder erhalten. Wegen der bei Vertragsschluss fehlerhaft erteilten Belehrung über das Recht zum Widerruf, ist ein solcher auch heute noch möglich, mit der Folge, dass Anleger von der weiteren Pflicht zur Erbringung Ihrer Einlage frei werden.
Derzeit wir intensiv an der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses gearbeitet, der es Anlegen ermöglichen soll, Ansprüche direkt gegen die den Fonds auflegende Gesellschaft geltend zu machen und so die bereits erbrachten Einlageanteile zurück zu bekommen.
Das Urteil im Volltext unter
(mehr...)


Fernsehbericht zu geschlossenen Immobilienfonds und den finanzierenden Banken, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:


09.01.2008 - von Jörg Reich

Wie am 08.01.2007 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen berichtet, wurden viele Anleger, die sich finanziell für ihr Alter absichern wollten, von ihrer Bank schlecht beraten und stehen nun vor dem Totalverlust ihrer Anlage. Geschädigt wurden Anleger, die nicht etwa zu den „üblichen Spekulanten“ gehören, sondern langjährige Filialkunden, die im Vertrauen auf ihre Bank und den persönlichen Berater alterssichernde Rücklagen bilden wollten.
Auch wenn es jetzt offensichtlich erscheint, dass die vollmundigen Anpreisungen in den Emissionsprospekten übertrieben waren, muss im Einzelfall dem Berater oder dem Prospektverantwortlichen ein Verschulden nachgewiesen werden, will der Anleger seinen Schaden ersetzt haben. Angriffspunkte gibt es viele. Neben einer schlechten oder fehlerhaften und unvollständigen Beratung und überzogenen Renditeversprechen in den Prospekten kann die Bank möglicherweise auch dadurch zur Wiedergutmachung gezwungen werden, wenn sie den Anleger nicht oder nicht korrekt über die von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung erhaltene Provision informiert hat. Es ist ansonsten für den Anleger nicht einschätzbar, ob der Bankberater den Fonds wegen der überdurchschnittlich hohen Vermittlungsprovision anpreist, oder ob die Stärken wirklich im Produkt liegen.



S. W. Immobilienfonds – die Taktik für den Ausstieg, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:  (mehr...)


29.11.2007 - von Jörg Reich

Wer aus dem Vertrag über seine Beteiligung an dem S. W. Immofonds 2051 heraus kommen möchte, hat Rückendeckung durch die Entscheidungen des Landgerichts Duisburg und der entsprechenden Entscheidung des Landgerichts Berlin. Wegen der bei Vertragsschluss fehlerhaft erteilten Belehrung über das Recht zum Widerruf, ist ein solcher auch heute noch möglich, mit der Folge, dass Anleger von der weiteren Pflicht zur Erbringung Ihrer Einlage frei werden.
Derzeit wird intensiv an der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses gearbeitet, der es Anlegern ermöglichen soll, Ansprüche direkt gegen die den Fonds auflegende Gesellschaft geltend zu machen und so die bereits erbrachten Einlageanteile zurück zu bekommen.
Beispiele wie die Entwicklung der Göttinger Gruppe haben gezeigt, dass dies möglich ist. Das Zeitfenster zur Realisierung der Forderungen wird jedoch klein sein und Anleger werden sich beeilen müssen, um am Ende nicht leer auszugehen.
Urteile im Volltext unter:
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Göttinger Gruppe – Insolvenzbekanntmachung, Rechtsanwalt, Jörg Reich Gießen, informiert:  (mehr...)


12.06.2007 - von Jörg Reich

Nachfolgende Insolvenzbekanntmachungen hat das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) am 08.06.2007 veröffentlicht:(mehr...)


BGH-Urteil: Fondvermittler müssen Innenprovisionen geschlossener Fonds offen legen, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert  (mehr...)


01.06.2007 - von Jörg Reich

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Innenprovisionen vom Berater offengelegt werden müssen.
Ein Vermittler der Bausparkasse mit drei Buchstaben (B..) hatte eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds vermittelt, in deren Prospekt sechs Prozent der Einlage als Werbungskosten ausgewiesen waren.
Der Anteil des Beraters an der Gesamtprovision der Vertriebsorganisation hatte demgegenüber jedoch schon acht Prozent betragen.
Das Gericht verdeutlichte, dass der Vermittler zur richtigen und vollständigen Information des Anlegers verpflichtet ist. Hierzu gehöre die Pflicht zum Hinweis auf nicht ausgewiesene Provisionen.
Für den Anleger war aus dem Prospekt nicht erkennbar gewesen, dass Teile der Gesamtprovision in anderen Posten der Mittelverwendung verborgen waren. Das Urteil vom 22. März 2007 (Az. III ZR 218/06) im Volltext unter
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Windkraftfonds, das Urteil des OLG Hamm Az: 27 U 121/05 im Volltext  (mehr...)


23.04.2007


Windkraftfonds – Rechtsanwalt Jörg Reich Gießen, informiert,  (mehr...)


17.04.2007 - von Jörg Reich

Eigner einer Windkraftfondsbeteiligung haben einen Anspruch auf Schadensersatz,
wenn die Betreiber eines Windparks falsche Angaben zum erwarteten
Windenergieertrag gemacht haben. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az: 27 U 121/05).
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Hotline - die neue Beratungshotline der Rechtsanwälte Zorn Reich Wypchol ist freigeschaltet!  (mehr...)


29.03.2007 - von Edgar Zorn

Die Rechtsanwaltskanzlei Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät, ist nicht nur ein kompetenter Ansprechpartner im Bereich Telemedien und Internetrecht, sonder selbst auf diesem gebiet als Anbieter diverser Dienstleistungen tätig.
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Schrottimmobilie – die Pressemitteilung zu der Entscheidung des BGH im Falle der Badenia, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:  (mehr...)


21.03.2007 - von Jörg Reich

Im Rechtsstreit um eine sogenannte Schrottimmobilien hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen die dortige Bausparkasse Badenia wegen eines Verfahrensfehlers auf.
Interessant ist jedoch der Hinweis der Richter auf die guten Erfolgsaussichten der klagenden Anleger auf den Zuspruch von Schadensersatz.
Im konkreten Fall seien gegenüber den Anlegern:
„...Evident unrichtige Angaben...“ (Zitat) gemacht worden.
Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass nach neuerer Rechtsprechung den Klägern eine Beweiserleichterung zugute komme. Nicht der Anleger müsse beweisen, dass die finanzierende Bank von den Machenschaften der Vermittler wusste, sondern die Bank müsse, wolle sie sich von Schadensersatzansprüchen frei zeichnen, beweisen, dass sie in Unkenntnis der Machenschaften der Vermittler gehandelt habe.
Ein Beweis der im Vorliegenden Fall wohl nicht zu führen ist.
Das Urteil steht noch nicht zur Verfügung.
Die Pressemeldung des BGH
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Schrottimmobilie, Bausparkasse, Strukturvertrieb, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert zu aktuellen Fernsehberichten:  (mehr...)


13.03.2007 - von Jörg Reich

Derzeit ist in den Medien das Thema Schrottimmobilie wieder stark vertreten. Leider unterliegt auch dieses Thema dem Zwang der Medien zu Unterhalten wodurch aufklärende Informationen oft zu knapp dargestellt werden.
Die Darstellung vermag wohl aufzurütteln, aber wirkliche Hilfe wird dem betroffene Anleger nur selten angedient.
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Schrottimmobilien: Neues BGH Urteil, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:  (mehr...)


22.02.2007 - von Jörg Reich

Bei der Vermittlung von geschlossenen Immobilienfonds müssen Berater den Anlageinteressenten darauf hinweisen, dass die Veräußerung des Fondsanteils nur eingeschränkt möglich ist.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18. Januar 2007 (Az: III ZR 44/06). Gegen diese Urteil, ein Versäumnisurteil, wurde am 14.02.2007 Einspruch eingelegt.
Verschiedene Oberlandesgerichte hatten bislang unterschiedlich darüber geurteilt, ob ein solcher Hinweis generell oder nur auf Nachfrage zwingend zu erteilen ist.
Anleger können demnach den Anlageberater in die Haftung nehmen, wenn dieser nicht Aktiv über dieses Risiko informiert hat.
Allerdings kann die Hinweispflicht entfallen, wenn „die entsprechende Belehrung im Prospekt enthalten ist und der Berater davon ausgehen darf, dass der Kunde diesen gelesen und verstanden hat (…).“ Ein Haftungsanspruch besteht, wenn ein solcher Hinweis im Prospekt fehlt, oder dem Anleger zu wenig Zeit zur Prospektlektüre blieb.
Der Beweis der korrekten Beratung wird vielen Anlageberatern im nachhinein nicht möglich sein. Das Urteil im Volltext unter
(mehr...)


Bundesgerichtshof Pressemitteilung  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

Nr. 77/2006
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, welche Rechte Verbrauchern zustehen, die ihren zur Finanzierung einer Eigentumswohnung geschlossenen Realkreditvertrag nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes widerrufen haben.
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Bundesgerichtshof XI ZR 6 04  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

Bundesgerichtshof (XI ZR 6/04 verkündet am: 16. Mai 2006)
entscheidet zu kreditfinanzierten sogenannten „Schrottimmobilien“
Die nachfolgende aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Volltext zu Ihrer Information.
Diese Entscheidung betrifft vor allem Anleger, die eine Eigentumswohnung gekauft und finanziert haben.
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DG Fonds– Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagenberatung! Kapitalanlagerecht aktuell - Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

DG Fonds – Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagenberatung!

DG Fonds gibt es viele, geprellte Anleger noch erheblich mehr.
Die Situation und Entwicklung der DG Fonds kann allgemein als kritisch eingestuft werden.
Bei den DG Fonds Nr.: 26, 30, 31, 34, 35, 37, und 39 besteht nach Angaben in den letzten Rechenschaftsberichten sogar eine konkrete Insolvenzgefahr.
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Rentadomo und Co - Recht der geschlossenen Immobilienfonds - Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

Geschlossener Immobilienfonds, Rentadomo und Co: Ausstieg jetzt!

Nicht wenige Anleger von „geschlossenen Immobilienfonds“ ließen sich auf Grund des Steuerspararguments auf eine besonders nachteilige Finanzierung des Fondserwerbs ein.
Sie verpflichteten sich, ihr Darlehen durch eine Lebensversicherung unter gleichzeitigem Verzicht auf eine anfängliche Darlehensrückführung zu tilgen.
Die dadurch erzielten Steuervorteile bei der Tilgung des Darlehens stehen aber meist in keinem Verhältnis zu der hohen Zinsbelastung.
So erweist sich diese Finanzierungsvariante am Ende als sehr teurer...
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Schrottimmobilie - Urteil im Volltext  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

Bereits am 21.04.2006 haben wir über das nachfolgende Urteil des BGH informiert und stellen dies nunmehr im Volltext zum nachlesen zur Verfügung.
Bei Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwalt Jörg Reich
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Schrottimmobilie Datum Poststempel - Kapitalanlagerecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

Schrottimmobilie, Hoffnung für geprellte Anleger!

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.03.2006 – Az.: 1 U 134/05 macht Hoffnung.

Die Richter haben in Bezug auf die Widerrufsmöglichkeit der Beteiligungserklärung bei einer treuhänderischen Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds entschieden:

„... Enthält die schriftliche Belehrung über die Einhaltung der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften nach der Formulierung
„Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung es Widerrufs...“
den Klammerzusatz
„(Datum des Poststempels)“,
ist die Belehrung nicht in der gesetzlich gebotenen Weise eindeutig, sondern missverständlich und löst daher nicht den Ablauf der Widerrufsfrist aus....“

Anleger sollten nun eiligst Ihre Unterlagen prüfen.
Auch wenn der Klammerzusatz in der Widerrufsbelehrung nicht enthalten ist, sollten Anleger den Anlass nutzen und Ihre Beteiligung vom Fachmann prüfen lassen.

Spezialisten können die Sachlage schnell einschätzen und bieten für die Überprüfung der Beteiligungsunterlagen kostengünstige Pauschalen an.

Porady tak¿e w jêzyku polskim!
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Schrottimmobilie die WGS - Kapitalanlagerecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

Die WGS Fonds wurden ursprünglich als attraktive Geldanlage und Steuersparmöglichkeit angepriesen. Wertlose Mietgarantien, beschönigende Prospekte und fehlerhafte Darlehensverträge führten zu einem der größten Immobilienskandale der jüngeren Geschichte...(mehr...)


Schrottimmobilie oder geschlossener Immobilienfonds  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

Schrottimmobilie oder geschlossener Immobilienfonds – Banken versuchen Fehler bei der Widerrufsbelehrung nachträglich auszumerzen!

Seit einiger Zeit wundern sich Anleger, die Ihre Schrottimmobilie oder Ihren kapitalschluckenden Immobilienfonds über einen Kredit namhafter Banken finanziert haben über Post...

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Schrottimmobilie Postwurfsendung - Kapitalanlagerecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

„Schrottimmobilie“ Postwurfsendung was tun?

Derzeit rollt eine neue Kampagne von Postwurfsendungen in die Briefkästen geprellter Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds investiert haben.

Ausgerechnet von den, die Beteiligung treuhänderisch für den Anleger haltenden Steuerberatungs- GmbH kommen Angebote, für eine auf einen Höchstbetrag beschränkte Pauschale, Anwälte zu vermitteln.
Diese würden dann die Aussichten für eine Rückabwicklung überprüfen...
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SW Immobilienfonds - LG Duisburg stärkt Verbraucherrechte, Kapitalanlagerecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert  (mehr...)


05.02.2007 - von Jörg Reich

LG Duisburg: Widerrufsbelehrung fehlerhaft, Widerruf des Fondsbeitritts jederzeit möglich
Anleger, die sich an der SW Immobilienfonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt haben, können ihren Beitritt nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen...
Porady tak¿e w jêzyku polskim!
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Schrottimmobilie 21.04.2006  (mehr...)


21.04.2006 - von Jörg Reich

„Schrottimmobilie“ BGH stärkt erneut Rechte geschädigter Anleger die ihre Beteiligungen finanziert haben!
Mit Urteil vom 14.02.2006 hat sich nun der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des II. Zivilsenats und damit den Vorgaben des europäischen Gerichtshofs angeschlossen...
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