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Aktuell: Reiserecht |
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Reiserecht aktuell: Wer haftet für Schäden und Verletzungen bei Glatteis auf dem Bahnsteig?19.01.2012 - von Jörg Reich In seiner aktuellen Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof, nachdem die Instanzen des Landgericht Wuppertal und des OLG Düsseldorf bereits durchgelaufen waren, in seiner Entscheidung, Az.: XZR 49/11 - Urteil vom 17.01.2012 klar, dass auch bei Auseinanderfallen des Betriebs eines Eisenbahnverkehrunternehmens und des Betriebes eines Eisenbahnhaltepunktes (Bahnhof), die Verkehrssicherungspflicht des Eisenbahnverkehrsunternehmens aufgrund des Personenbeförderungsvertrages nicht erlischt, sondern dieses für schuldhafte vertragliche Pflichtverletzungen haftet. Im Klartext bedeutet das, wer sich bei winterlichen Bedingungen auf einem nicht geräumten Bahnsteig verletzt, kann sich an das Beförderungsunternehmen bei dem eine Fahrkarte gelöst wurde wenden um seine Schaden insbesondere Schmerzensgeld zu verlangen. Dass ein solcher Fall bis zum BGH wandern musste zeigt die Wehrhaftigkeit solcher Unternehmen und zeigt im Zweifel an, anwaltschaftliche Hilfe zeitnah in Anspruch zu nehmen. Toilette verschlossen – Einhalten bis zum nächsten Halt – Reiserecht aktuell16.12.2008 - von Edgar Zorn Eigentlich ist es ein alter Hut. Das Amtsgericht Frankfurt am Main (AZ: 32 C 261/01-84) verurteilte die Deutsche Bahn AG bereits Anfang des Jahrtausends zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. € 300,-, weil sie es versäumt hatte in einem ICE ausreichend Toiletten den Bahnreisenden zugänglich zu machen. Damals war wegen Wassermangels nur eine Toilette zugänglich. Zu recht sah das Gericht in dem Toilettennotstand eine auf dem Organisationsverschulden der Bahn fußende, nicht hinnehmbare Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens des Reisenden, der für geraume Zeit seine Notdurft nicht verrichten konnte. Leider finden sich Reisende heute wieder in genau der selben Situation und dass nicht nur in Schnellzügen. Zugtoiletten sind per se keine Orte zum Verweilen. Im Notfall ist jedoch eine verschlossene Zugtoilette ein schmerzhafter Pein, gegen den sich erfolgreich zur Wehr gesetzt werden kann. Gepäckverlust – Fluggesellschaft haftet nur für Gegenstände, die in ihre Obhut gelangt sind – Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)10.08.2007 - von Beate Wypchol Eine Fluggesellschaft haftet nur dann für abhanden gekommene Gegenstände, wenn diese in ihre Obhut gelangt sind. Dies hat die 13. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main am 02.05.2007 entschieden (Az.: 3-13 O 170/06). Solange nicht feststeht, dass die im Zusammenhang mit einem üblichen Flughafen-Sicherheitscheck sichergestellten Gegenstände in die Obhut der transportierenden Fluggesellschaft gelangt sind, kann der Fluggast für deren Verlust von der Fluggesellschaft keinen Schadensersatz beanspruchen. (mehr...) Reiserecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert: (mehr...)05.02.2007 - von Beate Wypchol „Reiserecht“ – Stärkung des Verbraucherschutzes: Pressemitteilung zum BGH, Urteil vom 18.07.2006, AZ. X ZR 142/05 Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche Den Reiseveranstalter trifft eine Verkehrssicherungspflicht, die ihn verpflichtet, seine Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf zu überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten... Porady tak¿e w jêzyku polskim!(mehr...) |
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Rechtsanwalt Dominic Döring
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