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Aktuell: Urheberrecht

Sehr lesenswert: Thema Urheberrecht und Abmahnung


31.10.2011 - von Dominic Döring

Erneut ein Zeitungsartikel/Interview was man gelesen haben sollte.

Aus dem Magazin "Jetzt.de" vom Oktober 2011.

http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/532152



Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte aus München mahnen im Bereich Filesharing ab!


26.10.2011 - von Dominic Döring

Filmtitel: „Hausbesuch bei Nataly“

Neuerdings mahnt die noch unbekannte Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte aus München im Bereich der „Filmwerke“ ab.

Uns liegt im Rahmen eines aktuellen Beratungsmadats hier ein Fall vor, in dem es angeblich um den Film „Hausbesuch bei Nataly“ gehen soll (Rechteinhaber: Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd., Amalienstr. 71, 80799 München)

Hierbei werden über 900,- EUR Honorar und Schadensersatz in Form einer Pauschale geltend gemacht.

Wir überprüfen die Unterlassungserklärung sowie die rechtlichen Umstände. Dabei klären wir auch soweit möglich den technischen Hintergrund auf.


Rechtsanwälte Zorn Reich Wypchol Döring, Gießen, Mittelhessen, ZRWD.de





Zur Zeit liegen uns folgende Fälle zur Beratung im Urheberrecht vor:


16.09.2011 - von Dominic Döring


Abmahnung (teils mehrfach) für:

„Operations Marijuana (Film)“
„New Kids Turbo (Film)“
“Culcha Candela – Berlin City Girl”
“ATARI Europe – Test Drive Unlimited(Computerspiel, Software)”
“Dirt 3 (Computerspiel, Software)”
“Ondine – Das Mädchen aus dem Meer (Film)“
„Xavier Naidoo – Bitte hör auf zu träumen“

Rechtsanwalt Dominic Döring | http://anwaltdoering.wordpress.com




Markenschutz – So schützen Sie Ihre Marke erfolgreich


12.09.2011

Marken sind oftmals das Aushängeschild eines Unternehmens – und müssen dementsprechend geschützt werden. Möchten sich Unternehmen gegen fremde Nutzung oder Missbrauch ihres Namens, Logos oder auch Slogans wehren, führt meist kein Weg an einer Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt vorbei.
starke Marken schützen lassen

Dabei gibt es jedoch viele Hürden, die zu beachten sind.

Insbesondere bei der Eintragung von Namen ist hervorzuheben, dass das Patent- und Markenamt zwischen Wortmarken, Wort-Bild-Marken und zahlreichen anderen Marken unterscheidet.

Möchte man nun einen Namen, sei es beispielsweise der eigene Firmenname, als Marke eintragen lassen, können sich einige Probleme ergeben:

Wird ein Antrag auf Eintragung einer Wortmarke gestellt, bemessen sich die Anforderungen an die Unterscheidungskraft des Namens sehr hoch. Allgemeine oder beschreibende Wörter, die keine ausreichende Individualität ausdrücken, scheitern meist bereits an den absoluten Schutzhindernissen gem. § 8 MarkenG Abs.2 Nr.1, sodass die Anmeldung zurückgewiesen wird.

Stellt man dagegen einen Antrag auf Eintragung einer Wort-Bild-Marke, ergeben sich weitreichende Möglichkeiten, die Unterscheidungskraft zu verstärken. So lassen sich etwa allgemeine Wörter durch ein Logo und bestimmte Farben individualisieren. Dadurch ist eine Eintragung als Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt wesentlich wahrscheinlicher.


Um sich unnötige Kosten eines misslungenen Antrags zu ersparen, holen Sie sich am besten vorher rechtlichen Rat ein.


Stud. Jur. Oliver Hels für zrwd.de



Filesharing nun länger verfolgbar!


21.07.2011 - von Dominic Döring

Münchener Gericht sieht Auskunftsanspruch gegen Filesharer als sehr weit.

Eine Beschränkung des Auskunftsanspruchs beim Provider, wer denn nun Anschlussinhaber sei, bei der Verfolgung von Filesharing und Urheberechtsverstößen ist nach Ansicht der Richter aus München keinesfalls auf nur 6 Monate beschränkt. Eine urheberrechtlich relevante Verwertungsphase, wie sie zuletzt das OLG Köln (Beschluss vom 27. Dezember 2010, Aktenzeichen 6 W 155/10) angenommen hatte, gäbe es nicht.

Wohlgemerkt, der Provider als solches speichert IP Nummern nur wenige Tage (7-10 Tage),danach löscht er sie aus Datenschutz- und letzlich auch Kostengründen. Aber der Auskunftsanspruch, den der Abmahnanwalt an den Provider über das entsprechende Gericht hereinreicht, war jedenfalls nach Ansicht der Richter am OLG Köln auf Werke beschränkt, die sich noch in einer 6-monatigen Verwertungsphase (Abverkauf über Handel/Internet) befanden. Eine weitergehende Verwertungsphase musste individuell nachgewiesen werden, anhang bspw. von Verkaufszahlen. Damit entfiel für zahlreiche Urheberrechtsverletzungen bezüglich älterer Stücke eine Verfolgbarkeit - die Stücke, Filme und Daten waren schlicht zu alt.

Anders nun das Landgericht in München:
Illegal angebotene Werke im Internet könnten viel länger verfolgt werden, selbst wenn sich „Anbieten“ nur auf einen kurzen Augenblick oder Moment beschränkt.

Das Landgericht München stützt sich damit auf eine Studie wonach 98,8 Prozent des Bittorrent-Datenstroms illegal sei.


Quellen: Heise und das Institut für Urheber- und Medienrecht in München

[weiterlesen hier:]

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-fasst-Auskunftsanspruch-bei-illegalem-Filesharing-sehr-weit-1283004.html

http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/4338/


[Anmerkung: Die Gefahr für den Rechteverletzer, bzw. Anschlussinhaber, den man grundsätzlich in einer Verantwortung sieht, ist das fortan deutlich mehr Fälle über den "fliegenden Gerichtsstand" in München verhandelt werden]



Beim Download erwischt: Sommerferien 2011 - Abmahnung erhalten


24.06.2011 - von Dominic Döring

Hessische Sommerferien 2011 – Abmahnzeit für Filme, Songs, und Erotik.

Kaum sind im Bundesland Hessen die Sommerferien in Sicht, bringt der Briefträger Unheilvolles per Post.

Dieser Tage sind die ersten Abmahnungen unterwegs. Die Medienindustrie sammelt auch ältere Fälle von Internet-Anschlussinhabern, die beim „Tauschen“ urheberrechtlich geschützten Materials in Tauschbörsen (wie Bittorrent oder eDonkey/eMule) erwischt wurden und deren IP-Nummern zu Anschlusskennungen und Namen „aufgedeckt“ wurden. Oft über die Gerichte in München oder Köln.

Über das erste Halbjahr 2011 wurde fleißig gesammelt, um dann gezielt in der Ferien- und Urlaubszeit eine Abmahnung auszusprechen. Je nach Bundesland wird dann gezielt am Anfang und in der Mitte der Ferien eine Abmahnung ausgesprochen. Neben dem Schock für viele Internetnutzer will man seitens der Abmahnindustrie gezielt Fristversäumnisse wegen Urlaub provozieren und den Abgemahnten zu panikartigen Anrufen und Zugeständnisse verleiten. Gleichzeitig spekuliert man wohl auf mögliche Termins-Engpässe bei den beratenden Anwälten.

Während der üblichen Urlaubszeit in Hessen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, klären Sie über juristische Risiken und technische Hintergründe auf und Beraten Sie hinsichtlich der sog. „modifizierten Unterlassungserklärung“.

Rechtsanwalt Dominic Döring, Tel.: 0641 – 20 21 21, URL: www.zrwd.de



kino.to - Lesestoffsammlung aus aktuellem Anlass:


09.06.2011 - von Dominic Döring

lesenswerte Links:

http://www.sueddeutsche.de/digital/nach-razzia-bei-kinoto-machen-sich-nutzer-eines-streaming-dienstes-strafbar-1.1107018

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mutmassliche-Kino-to-Betreiber-bleiben-in-Haft-1258247.html

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3484/razzia_und_verhaftungen_bei_streaming_portal_wer_kino_to_guckte_ist_noch_lange_nicht_kriminell/

http://www.golem.de/1106/84103.html

http://www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/katz-und-maus-spiel-um-kinoto/



Rasch Rechtsanwälte mahnen für die Universal Music GmbH ab


07.06.2011 - von Dominic Döring

Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen u.a. für die Universal Music GmbH, Berlin und EMI Music GmbH & Co. KG, Köln in Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab.
Aktuell sind folgende Werke betroffen:


- Glück - Adoro
- Teenage Dream - Katy Perry
- On The Floor – Jennifer Lopez
- Emma6 - Paradiso


Rechtsanwalt Dominic Döring, Giessen
Rechtsanwalt Dominic Döring
steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

0641 / 20 21 21



Abmahnung: The Element of Freedom - Alicia Keys


31.05.2011 - von Dominic Döring

Aktuell mahnt die bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München für das Label „Sony Music Entertainment Germany GmbH“ das aktuelle Album von Alicia Keys - The Element of Freedom - wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab.

Gegen die abgemahnten DSL-Anschlussinhaber, der nicht unbedingt der „Täter“ sein muss, werden dabei Ansprüche auf Unterlassung, pauschaler Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten geltend gemacht. Anschlussinhaber ist derjenige der den Anschluss bei seine Betreiber bestellt hat und bezahlt. Oft trifft ihn auch die sog. „Störerhaftung“.

Neben der Abgabe eine Unterlassungserklärung, die sich wieder auf das gesamte Repertoire der Firma Sony Music bezieht, verlangt die Kanzlei eine Vergleichspauschale von 956,00 EUR, um die Sache vollumfänglich und außergerichtlich zu erledigen.

Ratsuchende sollten nach eingehender Beratung bei einem Anwalt, die Unterlassungserklärung prüfen lassen und ggf. Verhandlungen über ihren Anwalt aufnehmen lassen.


Weitere aktuelle Fälle zur Zeit:

"Teenage Dream" von Katy Perry (Rechtsanwalt Rasch, Hamburg)
"Supermann XXX" (Film) von media & more GmbH & Co. KG, Pulheim (RAe Negele, Zimmel, Greuter, Beller)
"Yolki" (Film) von GV World GmbH, Neustadt an der Weinstraße (RAe Kornmeier & Partner)
( Vykrutasy.2011.XviD.DVDRip.ELEKTRI4KA.avi )
"Lucky Trouble" von GV World GmbH, Neustadt an der Weinstraße (Rae Kornmeier & Partner)

Rechtsanwalt Dominic Döring, Giessen, Abmahnung



Provider geben jährlich 3,6 Millionen Nutzerdaten an Abmahnindustrie weiter


31.05.2011 - von Dominic Döring

Soeben erscheint diese Meldung bei Netzpolitik.Org

Lesen Sie weiter:

http://www.netzpolitik.org/2011/provider-geben-jahrlich-36-millionen-nutzerdaten-an-abmahnindustrie-weiter/



(Modifizierte) Unterlassungserklärung wegen Filesharing?


24.05.2011 - von Dominic Döring


Abmahnung erhalten? Beim Filesharing mit Bearshare, eMule oder Bittorrent erwischt?
Urheberrechtsverletzung? Was ist zu tun?

Hilfe aus Mittelhessen durch ZRWD.
Kanzlei Zorn Reich Wypchol Döring, Rechtsanwälte in Sozietät

TEL: 0641/202121

Unser Honorar bleibt dabei regelmäßig unter 250,- EUR für außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Gegner!





Filesharing-Abmahnung während der Osterferien!


18.04.2011 - von Dominic Döring

Die gerade begonnenen Osterferien 2011 bescherten unserer Kanzlei bereits am heutigen Montag, den 18.04.2011 ca. ein halbes Dutzend Anrufe zum Thema der urheberrechtlichen Abmahnung.

Die Medienindustrie verzögert und lenkt Abmahnung über ihre Anwälte gezielt in die Ferienzeit. Wer jetzt in den Urlaub möchte, hat schnell noch etwas im Briefkasten oder aber spätestens nach dem Urlaub einen Schreck. Die Fristen sind bekanntlich knapp. Meist ist mit der gewöhnlichen Postlaufzeit kaum mehr Zeit als 4-5 Tagen.

Abgemahnt wird die Tauschbörsennutzung (P2P, Filesharing), meist per eDonkey/eMule und Bittorrent. Abmahnungen werden von fast allen bekannten und namhaften Kanzleien der „Szene“ ausgesprochen. Die Tatzeitpunkte liegen dabei teils zurück bis in den Januar.

Betroffene sollten in jedem Fall die „Unterlassungserklärung“ untersuchen lassen und ihre DSL-Installation zu Hause überprüfen. Ist das WLAN gesichert?

Für Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung. Sollten Sie während der Osterferien Herr Rechtsanwalt Dominic Döring nicht persönlich antreffen, so hilft Ihnen gerne das restliche Team unserer Kanzlei und Herr Rechtsanwalt Jörg Reich weiter. Zusammen betreuen wir diese Thematik des Urheberrechts bereits seit 2005.

Allein in 2009 – 2010 führen wir über 350 Mandate im Bereich der Abmahnung wegen Filesharing – hessen- und bundesweit.




Verjährung beim Filesharing...3 bittere Jahre


21.03.2011 - von Dominic Döring

Die Frage wann eine Urheberrechtsverletzung, bzw. die Forderungen aus solch einer Handlung verjähren, muss mit einem Zeitraum von 3 Jahren beantwortet werden. Die Phase beginnt wenn die Urheberrechtsverletzung (Filesharing eines Filmes/Musikalbums) bekannt wurde, doch leider - nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches - beginnt sie erst am Ende des Jahres in dem die Verletzung lag, bzw. ermittelt und mitgeteilt wurde, also am 31.12.. Außerdem könne außer-gerichtliche und gerichtliche Verhandlungen die Verjährung unterbrechen.

Rechtsanwalt Dominic Döring, Gießen
Filesharing, P2P, Bittorrent, Tauschbörse, Abmahnung



Die Provider-Frage beim Filesharing - stimmen die Ermittlungen der Abmahn-Anwälte?


14.03.2011 - von Dominic Döring

Als Anwalt stelle ich in letzter Zeit fest, dass die bei Mandanten im Rahmen einer Abmahnung ermittelte IP-Nummer, scheinbar zunächst nicht zum Internet-Anbieter (Provider) passen mag. Auch das Ermittlungsergebnis der abmahnenden Anwälte will – laut RIPE-Whois-Abfrage im Internet – nicht so recht passen.

Doch Vorsicht! Durch Kooperationen der großen Internet-Netzanbieter besteht die Möglichkeit, dass der tatsächlich benannte und ermittelte Provider vom „Vertragspartner“ des Mandanten abweicht. Die Großen der Branche verkaufen sich schlicht untereinander Netzkapazitäten und damit Anschlüsse und deren IP-Nummern für Tage und Stunden.
Was also noch vor 1-2 Jahren als Ansatz für einen Ermittlungsfehler gewertet werden konnte, gilt nun nicht mehr.

Quasi im Großhandelsmarkt in Mittelhessen finden sich oft die Firmen „Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG sowie die Deutsche Telekom AG – obwohl der Mandant seinen Anschluss eigentlich bei „Alice“, „Freenet“ oder „1und1“ hatte. Hierzu sei auch angemerkt, dass O2 Gerüchten zufolge in Zukunft die Marke „Alice“ abschaffen möchte womit auch das für „Alice“ bekannte italienische Model Vanessa Hessler aus der Werbung verschwinden würde – der Markt ist halt im stetigen Wandel.



Landgericht Berlin: DVD kein einfacher Fall der Urheberrechtsverletzung


10.03.2011 - von Dominic Döring

Ganz aktuell hat das Landgericht Berlin entschieden, dass für einen Kinofilm auch die nachfolgende Verwertungsphase "auf DVD" entscheidend ist.

Wer einen Film in einer Tauschbörse anbietet, haftet auch nach einer möglichen relevanten Verwertungsphase (Verwertungsfenster) von 6 Monaten, denn die Veröffentlichung eines Films auf DVD stellt eine "eigene Nutzungsart" dar und zählt auch zur relevanten Verwertungsphase dazu, selbst wenn der Kinostart schon mehr als 6 Monate zurückliegt. Das Landgericht Berlin hat sich dabei am Urteil des OLG Kölns vom 27. Dezember 2010 und am Urteil des BGH vom 12. Mai 2010 orientiert.
Die Anschlussinhaberin hatte in diesem Fall eine ausreichende Absicherung ihres DSL-Anschlusses (Verschlüsselung) nicht nachweisen können. Anwaltskosten in Höhe von 651,80 EUR seien nicht zu beanstanden, so das LG Berlin, die Deckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz die eine Reduzierung auf 100,- EUR vorsieht, greife nicht, es läge kein unerheblicher/einfacher Fall der Urheberrechtsverletzung vor.

Wir können schon seit langem nur anraten – Finger weg vom ungezügelten Einsatz der Tauschbörsen, insb. von "Bittorrent-Client-Programmen"!


Quelle:
LG Berlin, Beschluss vom 3.3.2011, Az.: 16 O 433/10
http://www.golem.de/1103/82017.html
http://openjur.de/u/84359.html


Links zum Thema „Filesharing“ (Die ZEIT), sehr lesenswert:
http://www.zeit.de/cds-berlin/2010-10/illegale-downloads-herausfinden
http://www.zeit.de/digital/internet/2010-10/illegal-download-abmahnung






Abmahnwahn an den tollen Tagen - Die Medienindustrie schlägt erneut zu


07.03.2011 - von Dominic Döring

Feiertage, Ferien oder größere Sportanlässe sind immer ein beliebter Zeitpunkt der Medienindustrie ihre Anwälte los zu lassen. So auch just wieder an den "tollen" Tagen. Bereits ab Donnerstag (Weiberfastnacht) meldeten sich zahlreiche Mandanten mit Abmahnungen der Anwälte Rasch, Waldorf Frommer, Dr. Bindhard und Kollegen (Linden), Kornmeier und Partner, Sasse und Partner sowie Nümann und Lang. Allein für das letzte Cebit-Wochenende liegen uns ein halbes Dutzend Abmahnungen vor. Besonders häufig finden sich Abmahnungen von sog. "Chart-Containern", also Zusammenstellungen und Samplern aktueller Musik. Die letzten Auskünfte bei den Netzbetreibern, die per Gerichtsbeschluss erfragt werden, liegen dabei auf Ende Februar. Die Medienindustrie arbeitet mitunter erstaunlich schnell.

In keinem Fall sollten die Unterlassungserklärungen voreilig unterschrieben und zurückgesendet werden. Wenn der Gegner erst eine Unterschrift in Händen hält, lässt sich meist nicht mehr über den Preis verhandeln oder ein Sachargument austauschen.
Ihr Anwalt sollte die Unterlassungserklärung und insbesondere die "Verpflichtungserklärung" (meist integrierter Bestandteil!) auf Besonderheiten überprüfen, bevor die Erklärung abgegeben wird. Anschließend können ggf. Vergleichsverhandlungen mit den Gegnern aufgenommen werden.

Quotenmäßig sind es geschätzte 75% die sich auf Downloads über Bittorrent-Clients beziehen, seltener sind eMule/eDonkey Netzwerke oder P2P-Tauschbörsen aus dem Bereich "BearShare/LimeWire".






Die Rechtsanwälte Sasse und Partner mahnten in den letzten Wochen beispielsweise die urheberrechtliche Verletzung folgender Werke ab:

A Single Man
Der Vorleser
Devil´s Playground
Heartless
No Guts, No Glory - Airbourne
Public Enemy No.'1
Run for her Life
The Expendables
The Road



Abmahnungen im Urheberrecht - Anfang 2011


22.02.2011 - von Dominic Döring

Aktuell liegen uns im Rahmen von Beratungsmandaten schon im ersten Quartal 2011 mehr als 25 Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts vor.
Darunter sind diesmal erstaunlich viele Computerspiele.

Die Werke die aktuell abgemahnt werden sind u.a.:

(-auszugsweise-)

Film, Devil, (Universal Pictures, Frankfurt), RA Auffenberg, Dortmund
Musik: „Grosse Freiheit“, Gruppe „Unheilig“, RA Rasch, Hamburg
Musik: „Come Around Sundown, Kings of Leon (Album)“, RAe Waldorf Frommer
Film: „Drakensang – Am Fluss der Zeit“ Dtp-Entertainment, RAe Schutt, Waetke
Film: „The Way – Wege des Drachen“ - MIG Film, Düren, FAREDS Rechtsanwälte
Computerspiel: Final Fantasy XIV, Square Enix Ltd. London / Koch Media München, RAe .rka
Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg/Berlin
Computerspiel: ArcaniA – Gothic 4 abgemahnt über SKW Schwarz Rechtsanwälte München

und so weiter....



Auszug "Filesharing 2010"


21.11.2010 - von Dominic Döring

Kleiner Auszug aus dem Bereich Abmahnungen:

Anwälte und Werkstücke im Bereich Musik, Alben, Chart-Container, Blockbuster-Filme, und Porno-Filme aus den letzten 6 Monaten:


Rasch
Eminem
-Musikwerk- (Universal Music GmbH)


Baumgarten Brandt
Apocalypse The Asylum
-Filmwerk- (Meteor)


Waldorf Frommer
Zwei Ohrküken
-Filmwerk- (Warner Bros. Entertainment GmbH)


U + C
Anal Rehab und „Strap Attack“
-pornografischer Film- (DigiProtect)


Waldorf Frommer
Wickie und die starken Männer
-Filmwerk- (Constantin Filmverleih)


Baumgarten Brandt
Rampage
–Filmwerk- (Boll AG)


Schulenberg und Schenk
Eutermaschinen
–pornografischer Film- (Goldlight - Video Aktuell Betriebs GmbH)


Nümann und Lang
Culcha Candela - Move It
-Musikwerk- (Styleheads)


Baumgarten Brandt
Antichrist
–Filmwerk- (Zentropa Entertainment 23 ApS)


Negele, Zimmel, Greuter, Beller
Du bist der Regisseur - Teil 6
–pornografischer Film- (Ino Handel & Vertriebs GmbH)



Negele, Zimmel, Greuter, Beller
Autumn Of The Living Dead
–Filmwerk- (Savoy Film)


Sasse und Partner
Ip Man 2
–Filmwerk- (Splendid Film GmbH)


Denecke von Haxthausen & Partner
Israel Kamakawiwo ole - Over the rainbow
–Musikwerk- (B1 Recordings SIASong)


Fareds
Hetzjagd - Lauf um dein Leben
–Filmwerk- (Savoy Film)


Kornmeier & Partner
Sniper - Ghost Warrior
–Computerspiel- (Baseprotect UG)


Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
Bushido (regelmäßig für Bushido zuständig)
-Musikwerk- (Anis Mohamed Ferchichi,Bushido)


Kanzlei “Kruse” (Dortmund)
Russisches Filmmaterial


…weiter Abmahnungen können erfolgen von:
Auffenberg, Winterstein, von Westphalen, Lihl, C-S-R, Reichelt Klute Aßmann,









kleine Statistik - Urheberrecht


11.11.2010 - von Dominic Döring

Die Kanzlei Zorn Reich Wypchol Döring vertritt seit 2006 die Interessen von ca. 240 Mandanten im Bereich Filesharing/P2P/Download von urheberrechtlich geschützten Werken und Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos gegen Abmahnanwälte und die Ansprüche der Medienindustrie.

Allein im Jahre 2010 sind es schon über 130 Fälle (Stand: Oktober 2010)








Beim Filesharing erwischt! - Abmahnung während der Sommerferien 2010


09.08.2010

Zurzeit herrscht eine regelrechte Abmahnwut unter den Abmahnanwälten.

Filesharing wird gerade zur Ferienzeit besonders gerne abgemahnt – auch wenn der Vorwurf und "Tatzeitpunkt" doch schon spürbar zurückliegt. Das ist eine scheinbar gezielte Masche mit "datenbankgestützter Inkassopsychologie", außerdem ist der Anspruch noch nicht verjährt –leider!

Die Betroffenen sollen in der Ferienzeit in Panik zur schnellen Bezahlung bewegt werden. Gerade in den hessischen Sommerferien ist eine richtige Welle zu spüren – offenbar gezielt angepasst auf die Sommerferien in jedem einzelnen Bundesland.

Mandanten und Anrufer, die teils sogar mehrere Briefe von Kanzleien wie U+C, Waldorf, Nümann und Lang, Rechtsanwalt Rasch aus Hamburg, FAREDS, Baumgarten Brandt, Negele Zimmel Kremer Greuter, der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte oder Kornmeier & Partner bekommen haben, geben sich Hörer oder Klinke in die Hand. Fast immer geht es um das berühmte "Triplet" aus Erotik, Film und Musik, seltener um Software und Daten.

Auch wenn die von Gegner gesetzte Frist bereits abgelaufen ist, lohnt ein besonnener Blick in die Unterlagen und Erklärungen!

Zur anwaltlichen Beratung sollte der Anschlussinhaber mit zum Gesprächstermin kommen.


Zur Vorprüfung nehmen wir gerne die Unterlagen als Email/Fax schon vorher entgegen!

Fragen Sie gleich nach den Anwaltskosten und dem weiteren Verlauf, wir klären gerne auf.

In sozial und wirtschaftlich schwieriger Lage kann u.U. schnell beim lokalen Amtsgericht "Beratungshilfe" beantragt werden!


Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (0641) 20 21 21 – Rechtanwalt Döring




Was noch beim Download von Netz-Material zu beachten wäre steht hier:


http://www.focus.de/digital/computer/chip-exklusiv/tid-18145/internet-downloads-legal-oder-illegal_aid_505235.html




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Internet-Downloads: legal oder illegal?


09.05.2010 - von Dominic Döring




ca. 453 000 Abmahnungen deutschlandweit im Jahr 2009
Artikelempfehlung, Focus-Online

Sehr geehrte Leser, da uns in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen zum Thema Filesharing und Abmahnung erreichten, wollte ich just einen Artikel zu diesem Thema verfassen.

Nun ist mir die Presse zuvorgekommen.

Ich möchte Ihnen daher den folgenden aktuellen Internet-Artikel der Focus-Redaktion, bzw. der Zeitschrift CHIP als Lektüre empfehlen:

[lesenswert:]
http://www.focus.de/digital/computer/chip-exklusiv/tid-18145/internet-downloads-legal-oder-illegal_aid_505235.html

Dieser Artikel stammt laut Focus-Online aus der "CHIP" Print - Ausgabe 06/2010 und beantwortet schon manche Frage, die in den Mandantengesprächen diskutiert werden










Markenrechtsverletzungen der Marken Don Ed Hardy


29.04.2010 - von Dominic Döring



Die Firma Fashionrepublic AG mahnt Markenrechtsverletzungen der Marken Don Ed Hardy und Christian Audigier ab (Rechtsanwälte Zierhut & Graf, Ihr Anwalt 24)

Der Verkauf von originaler Ware der Marken Don Ed Hardy, bzw. Christian Audigier ist dann erlaubt, wenn die Markenrechte erschöpft sind (§ 24 Markengesetz), d.h. wenn die Waren bereits durch den Markeninhaber oder einen seiner Lizenznehmer in ein Mitgliedsland der EU eingeführt wurden. Es reicht hierzu auch ein Land, welches dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist. Außerdem dürfen vonseiten des Markeninhabers keine berechtigten Interessen entgegenstehen, z.B. weil die Ware umgestaltet oder anderweitig verändert wird.

Die Firma Fashionrepublic AG aus Berlin als Inhaberin an den Rechten der Marken Don Ed Hardy und Christian Audigier zur Zeit häufig durch die die Rechtsanwaltskanzlei Ihr Anwalt 24 Zierhut & Graf Rechtsanwalts AGaus München wegen Markenrechtsverletzung aufgrund des Verkaufs von vermeintlich gefälschten oder nachgeahmten Produkten (häufig Kleidungsstücke bei eBay) Künstlers Don Ed Hardy bzw. des Designers Christian Audigier Abmahnungen aussprechen.
Die Anwälte fordern hierbei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafen von ca. 5.100,- EUR sowie die Übernahme der anwaltlichen Gebühren, die meist bei ca. 2.380,- EUR liegen oder gar bei 4.161,00 EUR. In letzteren Fällen wird noch die Gebühr für einen Patentanwalt verlangt, meist sind dies Fälle von Plagiatsvorwurf. Dazu wird die Herausgabe der Ware zur anschließenden Vernichtung verlangt und die Erteilung einer Auskunft, darüber wieviele Stücke verkauft wurden.

Hinweis:

- Im Vorfeld sollte sich jeder Händler oder Verbrauch genaustens über die Lizenz seines Zwischenhändlers und die Art seiner Produkte informieren, bevor der Abverkauf losgeht.

- Bewahren Sie im Falle einer Abmahnung bitte Ruhe!

- Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht unüberprüft unterzeichnet werden.

- Holen Sie fachkundigen Rat ein, bei dem überprüft werden sollte, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt.(Fragen: sind Rechte erschöpft, lag ein Privatverkauf vor, Plagiatsvorwurf?)

- Ihr Rechtsanwalt wird nach eingehender Prüfung unter Umständen eine sog. modifizierte Unterlassenserklärung abgeben, um einen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden. Hierbei werden die gegnerischen Rechtsanwaltskosten (Übernahmeverpflichtung) gestrichen, die Auskunftserteilung wird weggelassen, etc.
Zahlungsverweigerung, wenn kein Rechtsverstoß vorliegt.

- Eine Begrenzung des Schadens wird geprüft. Vergleichsverhandlungen mit dem Gegner/Gegenanwalt aufgenommen.

Die Umstände einer Abmahnung einzuschätzen, bleibt dabei stets eine Einzelfallfrage. Ihr Rechtsanwalt kann für Sie bei Ihrem Gegner häufig die Augenhöhe wieder herstellen und Forderungen abwehren oder zumindestens reduzierten.

Gerne können Sie uns – unverbindlich – vorab den vorhandenen Schriftverkehr zukommen lassen (eingescannt per Email, per Fax oder Post). Wir unterbreiten Ihnen meist umgehend nach einer gewissen Vorprüfung auch eine Kosteneinschätzung.

Oft erreichen uns Anfragen und Wünsche um Rechtsberatung und Einschätzungen auch per Email. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Stunden oder rufen Sie spätestens zum nächsten Werktag zurück. Bitte beachten Sie, dass Ihre Email, wenn Sie spezifische Internetbegriffe beinhaltet leider auch mal im SPAM-Filter unseres Servers hängen bleiben kann. Oft rufen uns Mandanten deshalb auch gleich telefonisch zurück.









Plagiate in der Musik


29.04.2010

Ideendiebstahl, Plagiat und fremde Federn – der Fall Bushido

Sehr geehrte Leser:

Allein im ersten Quartal dieses Jahres vertraten wir bereits ein paar Dutzend abgemahnte Mandanten (Filesharing-Mandate) u.a. auch Personen die Bekanntschaft mit dem Künstler Bushido und seinen Anwälten, den Kollegen Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe aus Linden, bei Gießen machen mussten.

Oft waren dabei in letzter Zeit auch Beschwerden über das vermeindlich vorbildliche Verhalten dieses Künstlers zu vernehmen.

Aktuell macht Herr Anis Ferchichi, alias Bushido (Künstlername) gerade in den Medien von sich Reden, nicht nur durch einen aktuellen Kinofilm über seine Kindheit und Jugend.

Wegen Urheberrechtsverletzungen muss der Künstler nun selbst Schadensersatz in einer noch unbekannten Höhe zahlen und zwar an die französische Metal / Gothic-Band Dark Sanctuary, bzw. deren Plattenfirma und Management. So entschied es das Hamburger Landgericht in seinen
Urteilen vom 23. März 2010, AZ: 308 O 175/08 und AZ: 310 O 155/08.

Es ging dabei um 13 Lieder des Künstlers Bushido.

Der Künstler soll insgesamt 28 sog. Tonfolgen, bzw. Melodien aus 4 Musikalben der klagenden Musikgruppe, von 1999 bis 2004 leicht verändert in 16 eigenen Stücken als Tonschleifen verwendet haben, über die er seinen Gesang legte.

Neben Schadensersatz von 63.000,- EUR für den immaterieller Schaden der Gothic-Band wurde der Musiker zudem zur Auskunftserteilung über die Höhe der Einnahmen aus den Verwertungen verurteilt.

Ein Schadensersatzanspruch für den sog. materiellen Schaden wird also noch folgen, wenn dieser aus den Verkaufszahlen ermittelt werden kann. Dieser Schaden wird schätzungsweise deutlich höher liegen, als 63.000,- EUR.

Die aufsehenerregende Besonderheit in diesem Fall ist, das bereits ausgelieferte Tonträger zurückrufen und vernichtet werden müssen.

Diese sind nach Angaben von Spiegel Online und der FAZ elf CDs bzw. Sampler, mit folgenden Musikstücken.

Von der Skyline zum Bordstein
unter anderem auch die Sampler Bravo Hits 56,
oder The Dome Vol. 41.

Sex in the City
Bloodsport
Goldrapper
Es ist ok
Träne aus Blut
Janine


Bei dem Gedanken an Ideenschutz und Plagiate fällt sofort auf, wie einfach hat es die Musikindustrie hier doch hat. Töne und Tonfolgen sind leicht zu vergleichen, Messgerät sind allein das persönliche Gehör und Gehirn. Lesenswert ist hierzu der ZEIT-Artikel weiter unten.

Wesentlich schwieriger wird es im Falle von technischen Ideen, Filmen, Drehbüchern und technischen Erfindungen.

Wir geben zu bedenken, dass gegen das aktuelle Urteil aus noch Berufung eingelegt werden kann. Das Urteil sorgte zwar schon für Schlagzeilen ist aber noch nicht rechtskräftig.

Mandanten und Alle die in der Vergangenheit bereits von Bushido und seinen Anwälten Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe aus Linden, bei Gießen abgemahnt wurden oder Zahlungen geleistet haben, sollten Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche prüfen lassen.



Wir möchten hierzu Ihr Augenmerk auf ein paar interessante und lesenswerte Internetartikel zu diesem Thema lenken:

http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,685251,00.html

Interessant dürfte es für den Leser sein, sich selbst einen (Gehör-) Eindruck zu verschaffen. Die Online-Redaktion vom Spiegel stellt in ihrem Artikel zwei Hörproben zur Verfügung.


http://www.faz.net/s/RubE219BC35AB30426197C224F193F54B1B/Doc~E4EB6D306563D40718B0EA4F5CACDC762~ATpl~Ecommon~Scontent.html


http://www.zeit.de/kultur/2010-03/bushido-songs-plagiat

http://www.zeit.de/2010/14/Bushido-Plagiatsvorwurf



Besonderer Dank gilt meinem, mir kürzlich zugeteilten studentischen Praktikanten von der Universität Gießen, der mich auch nach seinem Praktikum, in guter Verbundenheit, mit gedanklichen Anstößen aus den Themengebieten Medien- und Urheberrecht versorgt.









Abmahnung ohne vorformulierte "Unterlassungserklärung"


06.04.2010

Eine Abmahnung muss keine vorformulierte „Unterlassungserklärung“ enthalten. Der Adressat der Abmahnung muss u.U. selbst sich eine "geeignete Unterlassungserklärung" ausdenken oder schreiben lassen – abwarten kann teuer werden.


Zitat aus dem Urteil des Landgerichts in Köln (Urteil v. 13.01.2010, Az: 28 O 688/09)

"Auch die Tatsache, dass der Abmahnung keine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt war und lediglich die Abgabe einer "geeigneten" Unterlassungserklärung gefordert wurde, führt zu keinem anderen Ergebnis. Zwar muss die Abmahnung dem Schuldner den Weg weisen, wie er sich zu verhalten hat, damit ein Prozess vermieden wird und der Gläubiger muss den Schuldner daher zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung, also einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, auffordern. Nicht erforderlich ist es, dass der Gläubiger dem Schuldner mit der Abmahnung die abzugebende Erklärung bereits zuschickt (vgl. Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Auflage, UWG § 12 Rn. 1.16). Derartiges hat auch der Prozessbevollmächtigte der Verfügungsbeklagten nicht verlangt."


Im vorliegenden Fall ging es um Fotos, wie so häufig.

Der Verwender der Fotoaufnahmen hatte keinerlei Nutzungsrechte an einem Foto welches er zur Produktwerbung im Internet einsetzte.

Fotos ohne passende Nutzungsrechte zu verwenden ist immer wieder Streitpunkt bei Produktfotos in Online-Shops. Verwendern droht hier eine „scharfe Nachberechnung“ im Rahmen der, von Juristen sog. „Lizenzanalogie“.
Hierein fließen Erkenntnisse aus den Produktionskosten (prof. Fotograf), Anhaltspunkte auf Berechnungstabellen („MFM-Tabelle“, Taschenbuch für Fotografen und Presse), die Verwendungsdauer (Wochen, Monate, Jahre), auch der erzielte Umsatz könnte eine Rolle spielen, ist aber meist schlecht nachweisbar, wobei die Auskunftsrechte des Abmahners oft erstaunlich weit gehen können.



Auch der juristische Laie, dem hier eine künfitge Klage oder einstweilige Verfügung droht, muss aufpassen, wenn Ihm keine Formulierungshilfe zur Verfügung steht oder eben eine solche Erklärung nicht bereits der Anwaltspost beiliegt.

Er muss hier zeitnah selbst eine Erklärung abgeben – zur Not mit Hilfe Anderer oder eines Anwaltes.





Notwehrrecht gegen ungewolltes Fotografieren, Medienrecht aktuell, Assessor Dominic Döring, Gießen informiert: Handgreiflichkeiten sind zum Teil erlaubt


21.04.2008

Wird eine Person durch Fotografieren in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, kann sie sich mit Notwehr dagegen zur Wehr setzen. Dieses Recht zur Abwehr folgt aus einer Vielzahl einzelner Vorschriften.
Die fotografierte Person darf auch zur Verhinderung von weiteren Aufnahmen oder der ersten Aufnahme überhaupt handgreiflich werden und die Herausgabe des Films, heutzutage auch der Speicherkarte, verlangen.
Die Gewalt darf dabei aber nicht so weit gehen, dass die Kamera zu Bruch geht, das wäre in den meisten Fällen nicht verhältnismäßig.
Die Voraussetzungen für eine solche Notwehr sind im Einzelnen:
- die Kenntnis des Betroffenen von der unzulässigen Veröffentlichung
- die Veröffentlichung muss unmittelbar bevorstehen
- eine andere, rechtzeitige Hilfe ist nicht zu bekommen (z.B. Polizei, Rechtsanwalt)
Die Aufnahmen dürfen anschließend herausverlangt und zerstört, respektive gelöscht werden. So erlaubt es dann das Selbsthilfe-Recht aus §§ 229 BGB, selbst wenn nur das Persönlichkeitsrecht betroffen ist.
Doch Vorsicht! Wer sich irrt, riskiert, sich schadensersatzpflichtig zu machen.
Das kann passieren, wenn Personen nur als Beiwerke in Bildern erscheinen oder nicht genau zu erkennen sind.
Es gilt also, stets besonnen zu reagieren und selbst abzuschätzen, wie deutlich man selbst auf der Aufnahme zu erkennen sein wird. Eine sicherlich schwierige Situation.
In besonders argen Fällen, also wenn die Intimsphäre gestört wird, liegt der Fall natürlich etwas anders. Hier liegt möglicherweise eine Straftat vor. Im Zeitalter von Handys und globaler Kommunikation ist es ein leichtes, Fotos bei jeder Gelegenheit anzufertigen und in der virtuellen Welt zu verteilen.
Aufnahmen von Spannern und Paparazzi aus Umkleidekabinen, Solarien oder Schlafzimmern will nun der Gesetzgeber mit einem recht neuen Paragrafen verhindern, und zwar § 201a StGB.
Gegen ein solches Handeln helfen auch wieder die Notwehr und natürlich die Strafanzeige, wenn man die heimliche Aufnahme entdeckt.



Abmahnung erhalten – loht der Gang zum Anwalt und wenn ja, was kostet das?


16.10.2007 - von Jörg Reich

Mit der Telefonhotline der Rechtsanwaltskanzlei Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät, finden Sie schnell und kostengünstig eine Antwort auf Ihre Rechtsfrage.
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Seit mehr als 5 Jahren bieten wir zum Thema Urheberrechts-Abmahnung günstige Fallpauschalen an, wobei die Kosten für unsere außergerichtliche Tätigkeit meist unter 200,- EUR (inkl.d MWSt) bleiben. Fachkundige und schnelle Bearbeitung erfolgt auch telefonisch, per Email, Fax oder per Post.

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