Dübellöcher und Brandflecken | Mieter-/Vermieterpflichten
Just haben wir einen Klassiker auf dem Tisch. Dübellöcher in einer Wohnung, die demnächst (ordnungsgemäß) verlassen wird. Der Mieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet „seine“ Haken, Nägel und Schrauben rauszuziehen und zu entfernen sowie die Löcher zu verschließen (mit einem geeigneten Füllspachtel und nicht mit Zahnpasta!) Nun gehören aber einige Dübellöcher zum sog „vertragsgemäßen Gebrauch“. Hier besteht dann „Verhandlungsbedarf“. Gerade wenn … [mehr lesen...]