Gesellschaftsrecht | Probezeit für neue Gesellschafter der (Zahn-) Arztpraxis

Die klassische Gesellschaftsform der Gemeinschaftspraxis bei Ärzten ist nach wie vor die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Regelmäßig ist hier die Anzahl der Gesellschafter überschaubar. Eine enge fachliche und zeitliche Zusammenarbeit ist selbstverständlich. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Gesellschafter auch menschlich miteinander harmonieren. Es ist daher nur verständlich, dass bei der Aufnahme neuer Gesellschafter/-innen die Parteien eine Art Probezeit vereinbaren. … [mehr lesen...]

Tierarzt – Wer zahlt Behandlungskosten in einem Notfall?

Das Problem kennen viele Notfallhelfer. Derjenige der einen Notfall meldet und ggf. einen Auftrag erteilt ist oft nicht der Eigentümer. Bei Tieren, z.B. Pferden, werden Notfallbehandlungen fast immer von Stalleignern oder Verwahr- und Pflegepersonal in Auftrag gegeben, wenn die Tierhalter nicht greifbar sind. Nun hat aber rechtlich der behandelnde Tierarzt einen Anspruch auf Ersatz der Tierbehandlungskosten gegenüber dem Auftraggeber, nicht … [mehr lesen...]