Gesellschaftsrecht | Probezeit für neue Gesellschafter der (Zahn-) Arztpraxis
Die klassische Gesellschaftsform der Gemeinschaftspraxis bei Ärzten ist nach wie vor die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Regelmäßig ist hier die Anzahl der Gesellschafter überschaubar. Eine enge fachliche und zeitliche Zusammenarbeit ist selbstverständlich. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Gesellschafter auch menschlich miteinander harmonieren. Es ist daher nur verständlich, dass bei der Aufnahme neuer Gesellschafter/-innen die Parteien eine Art Probezeit vereinbaren. … [mehr lesen...]