Handelsrecht | Handelsvertreter – Der Ausgleichsanspruch
Der Handelsvertreter hat nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses gegenüber seinem Dienstherrn für den im Rahmen seiner Tätigkeit erworbenen Mehrumsatz und für die, auch nach Beendigung des Handelvertreterverhältnisses, fortbestehenden Bestandskunden einen angemessenen Anspruch auf Ausgleich. Dieser Anspruch ist oftmals schwer zu berechnen. Jedenfalls für die Versicherungswirtschaft, bei der regelmäßig die Kundenbindung über das Handelsvertreterverhältnis hinaus wirkt, haben sich feste Berechnungsmodelle entwickelt, die … [mehr lesen...]