Verkehrsrecht | Handy lieber klingeln lassen, wegdrücken führt zur Strafe

Das OLG Köln macht mit einem aktuellen Beschluss III-1 RBs 39/12 vom o9.o2.2012 unmißverständlich klar: Wer im Fahrzeug sitzt und fährt, soll auch keinen Anruf einfach mal eben„wegdrücken“ dürfen, wegen der Ablenkung. Wer „wegdrückt“ hat mit der gleichen Strafe zu rechnen, als habe er ein Handy während der Fahrt am Ohr… Herangezogene Gesetzes-Norm ist § 23 StVO (Absatz 1a) Nun sind wegen “fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt” 50 EUR Strafe zu berappen.

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Über RA Dominic Doering

Rechtsanwalt Dominic Döring stammt ursprünglich aus der Ruhrgebiets-Stadt Dortmund. Er absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Limburg und Frankfurt ergänzte er sukzessive das heutige Kanzleiteam. Erst als Referendar, später als Assessor. Sein Interesse galt schon seit dem Studium den Medien, insbesondere dem Internet, sowie der Verknüpfung von Technik und Recht. Selbst aus einer Unternehmerfamilie stammend, der Großvater Architekt, der Vater Gerichtsgutachter für Mietwerte und Inhaber einer Immobiliengesellschaft (www.projecta-dortmund.de), partizipiert er durch die Nähe zur elterlichen Firma am aktuellen "know how" im Miet- und Immobiliengeschäft. Er ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

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