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ZORN REICH WYPCHOL DÖRING

Rechtsanwälte in Sozietät


Vertragsrecht

Vertragsrecht, Vertragskontrolle, Klausel-Kontrolle,

Rechtsanwalt Jörg Reich und Rechtsanwalt Dominic Döring beraten Sie bei rechtlichen und praktischen Fragen zum Thema Vertragsrecht:

als Verpflichtungsverträge

der Kaufvertrag, der Schenkungsvertrag

Fragen der Sachmängelgewährleistung, Garantiefragen, Mängel

als Gebrauchsüberlassungsverträge

der Mietvertrag und der Pachtvertrag, der Leihvertrag der Darlehensvertrag, der Teilzeit-Wohnrechtevertrag,

als Verdingungsverträge

der Dienstvertrag, wozu grundsätzlich auch der Arbeitsvertrag gehört, der Werkvertrag, der Reisevertrag, der Maklervertrag der Auftrag, der Geschäftsbesorgungsvertrag, die Auslobung

als Sicherungsverträge

der Bürgschaftsvertrag das Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, die Anweisung, die Schuldverschreibung

als Kooperationsverträge

als Projektentwicklungsverträge

sowie der Gesellschaftsvertrag und andere.

Nicht immer kann ein Vertrag (eindeutig) einem Standard-Vertragstyp zugeordnet werden. Das gilt insbesondere für moderne Vertragsformen wie Leasing-, Franchise, Mietkauf- oder Sale-and-lease-back-Geschäfte. Hier muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Bestimmungen für einen oder auch mehrere der Standard-Vertragstypen auf das konkrete Geschäft angewendet werden können. Verträge gibt es nicht nur im Schuldrecht, sondern auch

im Sachenrecht:

Übereignung Bestellung eines Nießbrauchs einer Dienstbarkeit eines Pfandrechts oder eines Grundpfandrechts (Hypothek, Grundschuld)

im Familienrecht:

Eheschließung, Ehevertrag

im Erbrecht:

Erbvertrag

im gewerblichen und privaten Mietrecht (Wohnungsmietrecht)

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