Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen, einer Person des Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend handeln, entscheiden und Verträge abschließen, ohne dass es weiterer (gerichtlicher) Maßnahmen bedarf. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, Angelegenheiten der...Read More
In der Patientenverfügung kann jeder bestimmen, ob im konkreten Fall bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Jeder kann plötzlich und unerwartet durch einen Unfall oder Krankheit in eine Situation kommen, in der er nicht mehr über eine eigene Behandlung zu entscheiden. Für diesen Fall ist es wichtig, seine Wünsche und Vorstellungen bereits im...Read More