Kommune haftet für maroden Gehweg
Eine Kommune, Stadt oder Gemeinde haftet, wenn Sie stark verwitterte und unebene Betonplatten nicht mehr saniert, obwohl sie diesem desolaten Zustand „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ hätte ausbessern müssen. Eine Rentnerin war im Bezirk Pankow in Berlin gestürzt, das Land Berlin hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, entschied nun der BGH. Eine Kommune spielt – selbst bei angespannter Haushaltslage – hier mit der Gesundheit ihrer Bürger und wegen der oft recht kostspieligen Haftung (Schadensersatz und Schmerzensgeld) auch mit dem Steuergeld ihrer Bürger, sollte die Haftungssumme nicht von einer Versicherung übernommen werden. Schmerzensgelder können die Kosten von Ausbesserungsmaßnahmen schnell übersteigen. Wir raten dazu im Falle von „Straßenschäden“ dem Unfallopfer zu helfen. Digital-Fotos und Zeugenaussagen anderer Personen können später den Opfern helfen ihre Ansprüche geltend zu machen.
Über RA Dominic Doering
Rechtsanwalt Dominic Döring stammt ursprünglich aus der Ruhrgebiets-Stadt Dortmund. Er absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Limburg und Frankfurt ergänzte er sukzessive das heutige Kanzleiteam. Erst als Referendar, später als Assessor. Sein Interesse galt schon seit dem Studium den Medien, insbesondere dem Internet, sowie der Verknüpfung von Technik und Recht. Selbst aus einer Unternehmerfamilie stammend, der Großvater Architekt, der Vater Gerichtsgutachter für Mietwerte und Inhaber einer Immobiliengesellschaft (www.projecta-dortmund.de), partizipiert er durch die Nähe zur elterlichen Firma am aktuellen "know how" im Miet- und Immobiliengeschäft. Er ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.