Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2013 nicht geändert. Es wird keine Erhöhung des Kindesunterhalts geben.
Es wird lediglich der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige angehoben werden, wodurch die Erhöhung der Hartz IV-Sätze zum 01.01.2013 berücksichtigt wird.
Damit bleibt dem Unterhaltspflichtigen monatlich mehr zum Leben. Die Selbstbehalte werden wie folgt erhöht:
Unterhaltspflicht gegenüber |
Selbstbehalt bisher |
Selbstbehalt ab 2013 |
Kindern bis 21 Jahre in allgemeiner Schulausbildung im Haushalt eines Elternteils; Unterhaltspflichtiger erwerbstätig |
950,00 €
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1.000,00 €
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Kindern bis 21 Jahre in allgemeiner Schulausbildung im Haushalt eines Elternteils; Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig |
770,00 €
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800,00 €
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anderen volljährigen Kindern |
1.150,00 €
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1.200,00 €
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Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes |
1.050,00 €
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1.100,00 €
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Eltern |
1.500,00 €
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1.600,00 €
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Die Düsseldorfer Tabelle zeigt auf, wie viel Unterhalt Eltern ihren Kindern schulden, wenn sie nicht zusammen leben. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Sie wird regelmäßig aktualisiert, so dass die Höhe der Unterhaltsbeträge entsprechend angepasst wird. Mehr zum Thema Unterhalt erfahren Sie auch hier: http://www.scheidung.org/unterhalt/
Über Rechtsanwaeltin Beate Wypchol
Rechtsanwältin Beate Wypchol, in Strzelce Opolskie in Polen geboren und aufgewachsen, studierte in Gießen Rechtswissenschaften. Schon während des Studiums wählte sie das Familienrecht zu ihrem Schwerpunkt. Im Rahmen des Referendariats war sie beim Amtsgericht Gießen – Familiengericht- tätig, wo sie unter dem langjährigen Leiter des Familiengerichts ausgebildet wurde. Bereits seit 2002 arbeitete Frau Rechtsanwältin Wypchol in der Anwaltskanzlei Zorn, später Zorn & Reich. Ausbildungsbegleitend sammelte sie so schon früh praktische Erfahrungen. Im Anschluss an ihr 2. Staatsexamen trat Frau Wypchol der Anwaltssozietät Zorn & Reich als Partnerin bei. In der erweiterten Kanzlei übernimmt Frau Rechtsanwältin Wypchol, ihrer Spezialisierung entsprechend, den Bereich Familienrecht mit allen dazugehörigen Rechtsfeldern. Darüber hinaus betreut sie im Team mit Rechtsanwalt Jörg Reich und Rechtsanwalt Dominic Döring mittelständige Unternehmen aus Polen, wobei ihre ausgezeichneten Fremdsprachenkenntnisse einen beachtenswerten Verhandlungsvorsprung ermöglichen.