Reverse Engineering in Deutschland erlaubt?
Das gab es so noch nicht! Seit 2019 und durch einer europäischen Richtlinie (Rili (EU) 2016/943 gibt es ein neues Gesetz, das Geschäftsgeheimnis-Gesetz. Dieses GeschGehG oder auch Gesetz zum Schutz…
mehrAnleger der Medienfonds Montranus 1 (Hannover Leasing 143), 2 (Hannover Leasing 158) oder 3 (Hannover Leasing 166) haben nach den Entscheidungen der Oberlandesgerichte München, Stuttgart und Frankfurt a/M, Landgericht Berlin sowie dem neuerlichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gute Aussichten mit Erfolg die Beteiligung rückabzuwickeln. Die verwendete Widerrufsbelehrung der Helaba Dublin ist fehlerhaft . Anleger der Montranusfonds können ihre Finanzierungsverträge, die sie im Zusammenhang mit ihrer Fondsbeteiligung abschlossen haben, widerrufen. Die Möglichkeit widerrufen zu können, besteht auch noch, wenn Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung, die regelmäßig auch in Betracht kommen, verjährt sein könnten. Ob durch Widerruf oder der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Aufklärungspflichtverletzungen der vermittelnden Banken und Sparkassen, z.B. wegen verschwiegener Innenprovisionen, sogenannten Kick Backs, – die derzeitige Rechtsprechung bezogen auf die Montranusfonds ist verbraucherfreundlich und sollte von dem Rückabwicklungswilligen genutzt werden. Insbesondere von Seiten des Finanzamtes kann durch den bislang schwebenden aber doch nicht ganz unwahrscheinlichen Wegfall der Steuerbegünstigung nachträglich ein böses Erwachen drohen.