Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen, einer Person des Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend handeln, entscheiden und Verträge abschließen, ohne dass es weiterer (gerichtlicher) Maßnahmen bedarf.
Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, Angelegenheiten der Gesundheit, des Aufenthaltes sowie auf andere Bereiche beziehen.
Der Bevollmächtigte sollte jemand sein, dem man vertraut. Jemand der es schafft, die Entscheidung für den Vertretenen, und nicht für sich selbst zu treffen.
Für die Vorsorgevollmacht ist zwar keine besondere Form vorgeschrieben. Sie sollte jedoch schriftlich sein. Meistens ist es sogar sinnvoll, wenn die Vorsorgevollmacht beglaubigt oder beurkundet wird. Das ist juristisch erforderlich, wenn die Vollmacht auch zum Kauf oder Verkauf von Immobilien oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.
Einen ersten Eindruck, wie eine Vorsorgevollmacht aussehen kann, kann man gewinnen, wenn man die zahlreichen fertigen Formulare aus dem Internet studiert.
Doch solche fertigen Vorlagen sparen viele Fragen aus und können im Zweifelsfall sogar rechtlich angreifbar sein.
Aus diesem Grund sollte eine individuelle juristische Beratung stattfinden, damit eine Regelung gefunden werden kann, die auf die persönlichen Lebensumstände abgestimmt ist.
Idealerweise sollte die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung verbunden sein.
Übrigens, eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht kann – solange Sie geschäftsfähig sind – jederzeit widerrufen werden.
Über Rechtsanwaeltin Beate Wypchol
Rechtsanwältin Beate Wypchol, in Strzelce Opolskie in Polen geboren und aufgewachsen, studierte in Gießen Rechtswissenschaften. Schon während des Studiums wählte sie das Familienrecht zu ihrem Schwerpunkt. Im Rahmen des Referendariats war sie beim Amtsgericht Gießen – Familiengericht- tätig, wo sie unter dem langjährigen Leiter des Familiengerichts ausgebildet wurde. Bereits seit 2002 arbeitete Frau Rechtsanwältin Wypchol in der Anwaltskanzlei Zorn, später Zorn & Reich. Ausbildungsbegleitend sammelte sie so schon früh praktische Erfahrungen. Im Anschluss an ihr 2. Staatsexamen trat Frau Wypchol der Anwaltssozietät Zorn & Reich als Partnerin bei. In der erweiterten Kanzlei übernimmt Frau Rechtsanwältin Wypchol, ihrer Spezialisierung entsprechend, den Bereich Familienrecht mit allen dazugehörigen Rechtsfeldern. Darüber hinaus betreut sie im Team mit Rechtsanwalt Jörg Reich und Rechtsanwalt Dominic Döring mittelständige Unternehmen aus Polen, wobei ihre ausgezeichneten Fremdsprachenkenntnisse einen beachtenswerten Verhandlungsvorsprung ermöglichen.