Reverse Engineering in Deutschland erlaubt?
Das gab es so noch nicht! Seit 2019 und durch einer europäischen Richtlinie (Rili (EU) 2016/943 gibt es ein neues Gesetz, das Geschäftsgeheimnis-Gesetz. Dieses GeschGehG oder auch Gesetz zum Schutz…
mehrDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute, am 11.06.2015 u.a. entschieden, dass eine Lizenzgebühr von je 200 Euro für jeden illegal angebotenen Musiktitel berechnet werden darf, solange sich die Zahl der entsprechenden Titel in einem „überschaubaren Rahmen“ bewegt.
Für ein Album mit 15 Songs bedeutet das dann bis zu 3.000,- EUR Lizenzgebühren.
Der BGH bestätigte insgesamt 3 Urteile (Az. I ZR 7/14, Az: I ZR 19/14 und Az: I ZR 75/14) im Rahmen der Revision, deren Sachverhalte teilweise bis 2007 zurückreichen.