Bis zu 200 Euro Schadensersatz pro illegalem Download eines Liedes können angemessen sein, urteilte die Richter des BGH.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute, am 11.06.2015 u.a. entschieden, dass eine Lizenzgebühr von je 200 Euro für jeden illegal angebotenen Musiktitel berechnet werden darf, solange sich die Zahl der entsprechenden Titel in einem „überschaubaren Rahmen“ bewegt.
Für ein Album mit 15 Songs bedeutet das dann bis zu 3.000,- EUR Lizenzgebühren.
Der BGH bestätigte insgesamt 3 Urteile (Az. I ZR 7/14, Az: I ZR 19/14 und Az: I ZR 75/14) im Rahmen der Revision, deren Sachverhalte teilweise bis 2007 zurückreichen.
Über RA Dominic Doering
Rechtsanwalt Dominic Döring stammt ursprünglich aus der Ruhrgebiets-Stadt Dortmund. Er absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Limburg und Frankfurt ergänzte er sukzessive das heutige Kanzleiteam. Erst als Referendar, später als Assessor. Sein Interesse galt schon seit dem Studium den Medien, insbesondere dem Internet, sowie der Verknüpfung von Technik und Recht. Selbst aus einer Unternehmerfamilie stammend, der Großvater Architekt, der Vater Gerichtsgutachter für Mietwerte und Inhaber einer Immobiliengesellschaft (www.projecta-dortmund.de), partizipiert er durch die Nähe zur elterlichen Firma am aktuellen "know how" im Miet- und Immobiliengeschäft. Er ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.