Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass wer sich in seiner Außendarstellung auf die Regelung nach § 19 I UStG beruft, kein Ladengeschäft besitzt und auch keinen Onlineshop unterhält, aber umfangreich Abmahnungen ausspricht, sich den Vorwurf des Rechtsmißbrauchs gefallen lassen muss.
(OLG Düsseldorf, Urt. Vom 24.03.2015, Az.: I-20 U 187/14)
Über RA Dominic Doering
Rechtsanwalt Dominic Döring stammt ursprünglich aus der Ruhrgebiets-Stadt Dortmund. Er absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Limburg und Frankfurt ergänzte er sukzessive das heutige Kanzleiteam. Erst als Referendar, später als Assessor. Sein Interesse galt schon seit dem Studium den Medien, insbesondere dem Internet, sowie der Verknüpfung von Technik und Recht. Selbst aus einer Unternehmerfamilie stammend, der Großvater Architekt, der Vater Gerichtsgutachter für Mietwerte und Inhaber einer Immobiliengesellschaft (www.projecta-dortmund.de), partizipiert er durch die Nähe zur elterlichen Firma am aktuellen "know how" im Miet- und Immobiliengeschäft. Er ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.