Reverse Engineering in Deutschland erlaubt?
Das gab es so noch nicht! Seit 2019 und durch einer europäischen Richtlinie (Rili (EU) 2016/943 gibt es ein neues Gesetz, das Geschäftsgeheimnis-Gesetz. Dieses GeschGehG oder auch Gesetz zum Schutz…
mehrKeine Räumpflicht für Senioren
In Hamburg war eine 80-jährige Seniorin laut der Klausel in ihrem Mietvertrag zum Fegen und Streuen im Winter verpflichtet. Wegen ihres Alters konnte sie dies nicht erledigen. Dies belegte sie durch ein ärztliches Attest.
Eine Erhöhung der Miete für einen Schneeräumdienst, konnte der Vermieter nicht durchsetzen.
(AG Hamburg-Altona, Az.: 318A C 146/06).
So sieht es auch das Landgericht Münster. Senioren müssen nicht streuen und räumen, auch wenn sie gemäß ihres Mietvertrages dazu verpflichtet sein sollten.
Wer aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeiten nicht mehr erledigen kann und weder private noch gewerbliche Dritte zur Übernahme der Arbeiten findet, überläßt die Haftung bei Schäden wieder dem Grundstückseigentümer.
(LG Münster, Urteil vom 19. Februar 2004, Az. 8 S 425/03).
Mieter und Vermieter sollten hierzu ihr Haftpflichtversicherungen zu überprüfen, bzw. eine solche abschließen.
Weiterführender Link zum Thema Winterdienst, lesenswert:
http://www.finanztip.de/streupflicht/