Der Goldstandard für Selbständige und Unternehmer ist: bereits vor der Eheschließung einen Ehevertrag aufzusetzen. Was bei Familiendynastien in Unternehmen, ähnlich wie früher bei adligen Familien, gelebtes Prinzip ist, keine Heirat ohne Gütertrennung, bildet längst nicht die Regel ab.
Gerade für Startups gilt zu bedenken, dass Unternehmen im Laufe einer Ehe, mag sie 10 oder 20 Jahre dauern, erhebliche Wertsteigerungen erfahren können. Ohne eine Regelung muss bei einer Ehescheidung dem am Unternehmen nicht beteiligten Partner ein Zugewinnausgleich ausgezahlt werden, der leicht in Millionenhöhe resultieren kann. Dann ist bestensfalls das Unternehmen erheblich belastet, wenn nicht sogar in deutlicher Schieflage – oder die Insolvenz droht. Es gilt also – über den eigenen privaten Bereich hinaus – für das Unternehmen, die Mitarbeiter und deren Familien soziale Verantwortung zu übernehmen.
Wer keine strikte Gütertrennung möchte, kann bei der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft bestimmte Vermögenswerte aus dem für den Zugewinn maßgeblichen Vermögen ausnehmen. Jeweils können z.b. Unternehmen oder Gesellschaftsanteile an solchen ausgenommen werden und damit unberücksichtigt bleiben.
Kommt es zu einer Ehescheidung, führt diese gleichwohl zu einem Zugewinnausgleich. In einem solchen Fall würden aber die ausgenommenen Vermögenswerte nicht zu dem maßgeblichen Vermögen hinzugerechnet. Entsprechend geringer fällt der Zugewinnausgleich aus. Die Gefahr, dass der Gesellschaftsanteil oder das Unternehmen über Gebühr belastet werden, ist deutlich geringer.
Stehen Gedanken über eine Trennung an, oder wird man mit diesem Ergebnis vom Partner überrascht, gilt es, sich von einer qualifizierten Anwaltskanzlei beraten zu lassen, die interdisziplinär sowohl die wirtschaftsrechtlichen Zusammenhänge erfasst, als auch die im Vordergrund stehenden familienrechtlichen Fragestellungen beantworten kann.
Je früher eine Beratung erfolgt, desto eher kann mit der Ausgangslage kreativ umgegangen werden, mit dem Ziel, eine – aus Unternehmenssicht – möglichst günstige Gestaltung des Scheidungsverfahrens erfolgreich umsetzen zu können.
Über Rechtsanwalt Joerg Reich
Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. Rechtsanwalt Jörg Reich: “Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”