Im Frühjahr 2020 konnte vor dem LG Dortmund die durchaus interessante Frage, ob ein „Code-Review“ mit bestimmter Intention und Zielrichtung trotz widersprüchlicher Unternehmer/Besteller AGB, letztendlich zur „Abnahmefähigkeit“ einer Software beitragen kann – nicht geklärt werden. Die Parteien zogen einen Vergleich vor, anstatt über Monate hinweg Gutachter bemühen zu müssen. Ansonsten hätten wir hier gerne berichtet.
Über RA Dominic Doering
Rechtsanwalt Dominic Döring stammt ursprünglich aus der Ruhrgebiets-Stadt Dortmund. Er absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Limburg und Frankfurt ergänzte er sukzessive das heutige Kanzleiteam. Erst als Referendar, später als Assessor. Sein Interesse galt schon seit dem Studium den Medien, insbesondere dem Internet, sowie der Verknüpfung von Technik und Recht. Selbst aus einer Unternehmerfamilie stammend, der Großvater Architekt, der Vater Gerichtsgutachter für Mietwerte und Inhaber einer Immobiliengesellschaft (www.projecta-dortmund.de), partizipiert er durch die Nähe zur elterlichen Firma am aktuellen "know how" im Miet- und Immobiliengeschäft. Er ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.