Mangelsuche: Geht der Vermieter Hinweisen nach, liegt darin noch kein Anerkenntnis.
Ein Vermieter geht Hinweisen seines Mieters nach, dass sich möglicherweise im Gebäude ein Mangel zeigt. Er untersucht mögliche Ursachen. Darin liegt noch kein Anerkenntnis, dass der Mangel auch tatsächlich vorliegt.
Im vorliegenden Fall war nach Geruchsbelästigung ein Büro-Boden ausgetauscht worden und schließlich eine Wand geöffnet um dahinter zu suchen und ggf. Rohrleitungen abzudichten.
Einen Mangel haben die Parteien nicht gefunden und die Mieterin blieb den Beweis für einen Mangel schuldig.
Sinnvoll mag es aus Sicht des gewerblichen Vermieters immer sein, bei baulichen Untersuchungseingriffen in die Substanz des Gebäudes (hier punktueller Wanddurchbruch), diese Arbeiten ausdrücklich als Untersuchung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz zum Zwecke einer einvernehmlichen Regelung der bestehenden Meinungsverschiedenheiten„ zu deklarieren. So hatte es der Rechtsanwalt der Vermieterin in diesem Fall getan.
(BGH, Urteil v. 23.9.2020, XII ZR 86/18)
Über RA Dominic Doering
Rechtsanwalt Dominic Döring stammt ursprünglich aus der Ruhrgebiets-Stadt Dortmund. Er absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Limburg und Frankfurt ergänzte er sukzessive das heutige Kanzleiteam. Erst als Referendar, später als Assessor. Sein Interesse galt schon seit dem Studium den Medien, insbesondere dem Internet, sowie der Verknüpfung von Technik und Recht. Selbst aus einer Unternehmerfamilie stammend, der Großvater Architekt, der Vater Gerichtsgutachter für Mietwerte und Inhaber einer Immobiliengesellschaft (www.projecta-dortmund.de), partizipiert er durch die Nähe zur elterlichen Firma am aktuellen "know how" im Miet- und Immobiliengeschäft. Er ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.