Jobverlust droht - Arbeitsrecht in Zeiten von Corona
Arbeitsrecht - der Einfluss von Corona auf meine Jobsituation Die Pandemie hat inzwischen Einfluss auf nahezu jeden Lebensbereich. Je länger sie andauert, je mehr wird deutlich, dass vor allem eine große…
Zum 01.01.2021 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert und mit ihr gelten neue Unterhaltssätze beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt. Damit wird – erneut – wegen der Erhöhung der Kindergeldbeträge, eine Anpassung bei dem Kindesunterhalt vorgenommen:
Ab dem 01.01.2021 beträgt das Kindergeld für das erste und das zweite Kind 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und ab dem vierten Kind 250 EUR.
Das gab das Oberlandesgericht Düsseldorf bekannt. Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhaltes, wenn die Kinder nicht mit den Eltern oder einem Elternteil zusammen leben. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag. Aus der Tabelle ergibt sich der Unterhaltsbedarf unter Berücksichtigung des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder. Sie wird regelmäßig aktualisiert, so dass die Höhe der Unterhaltsbeträge entsprechend angepasst wird.
Über Rechtsanwalt Joerg Reich
Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. Rechtsanwalt Jörg Reich: “Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”