Wie wir bereits in unseren vorherigen Artikeln berichtet haben, stellte die Sharewood Switzerland AG ihren Geschäftsbetrieb - nicht ganz freiwillig- ein. Die Staatsanwaltschaft Zürich III ermittelt. Zwischenzeitlich waren alle…
Sie sind Miteigentümer eine Immobilie, z.B. als Erbe in einer Erbengemeinschaft, als Partner in einer Beziehung oder Ehe oder an einem gemeinsamen Investitionsobjekt?
Sie würden gerne von den hohen Immobilienpreisen profitieren und Ihren Anteil zu Geld machen? Die anderen Eigentümer aber nicht?
Es gibt eine Lösung!
In der anwaltschaftlichen Praxis sind wir regelmäßig mit der Situation konfrontiert, dass sich Miteigentümer uneins über die Zukunft der gemeinsamen Immobilie sind.
Das können Partner einer Beziehung oder Ehe sein, die sich trennen oder scheiden. Zunehmend sind es aber auch Miteigentümer in Erbengemeinschaften oder auch Miteigentümer die nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gemeinsam Eigentümer einer Immobilie geblieben sind. Auch gemeinsame Investitionen in Immobilien stehen angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt oft vor der Frage nach der wirtschaftlicht sinnvollsten Zukunft für das gemeinsame Projekt.
Sind Sie sich bereits sicher, dass sie Ihren Miteigentumsanteil verkaufen wollen und von dem zu erwartenden hohen Verkaufserlös profitieren wollen? Dann kann Ihnen weitergeholfen werden, auch wenn die übrigen Miteigentümer nicht verkaufen wollen bzw. Ihren Anteil für Ihre Preisvorstellung nicht erwerben wollen.
Das Gesetz eröffnet Ihnen nämlich die Möglichkeit die Miteigentumsgemeinschaft an der Immobilie aufzuheben. Hierzu ist ein Antrag auf Teilungsversteigerung notwendig. Im Teilungsversteigerungsverfahren wird die Immobilie als Ganzes veräußert. D. h. die Immobilie hat nach dem Teilungsversteigerungsverfahren insgesamt einen neuen Eigentümer. Das können die alten Miteigentümer sein, wenn sie die Immobilien in der Zwangsversteigerung erwerben. In der Regel werden es aber neue Eigentümer sein, die zu einem am Markt derzeit üblichen Preis mit einem deutlichen Übererlös die Immobilie erwerben.
Wenn Sie also mit den Miteigentümern keine Einigung erzielen können, Sie mit dem Geld aus der Immobilie etwas anderes vorhaben, Sie eventuell noch Kredite bedienen müssen, um den Miteigentumsanteil zu finanzieren, aber aufgrund geänderter Lebensumstände, zum Beispiel Renteneintritt oder Krankheit, lieber ohne die monatliche Belastung auskommen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir zeigen Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten und Lösungen auf.
Amtsgericht Gießen
Über Rechtsanwalt Joerg Reich
Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. Rechtsanwalt Jörg Reich: “Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”