Liquidität aus dem selbst genutzten Eigenheim durch Teilverkauf
Aufgrund der aktuellen Immobiliensituation vermehren sich die Angebote von Vermittlungs- und Durchführungsdienstleister, die unter dem Stichwort Teilverkauf den Verkauf einer Immobilie und damit die Liquidierung des Immobilienvermögens in der Kombination mit einer weiteren Nutzungsmöglichkeit des Eigenheims anbieten.
Bei diesen Konstellationen wird die Immobilie an sich tatsächlich verkauft. Allein ein mannigfaltig ausstaltbares Nutzungsrecht verbleibt beim ursprünglichen Eigentümer.
Im Idealfall erhalten Sie liquide Mittel, zum Beispiel um das Haus instand zu halten oder zu Reisen oder den Lebensunterhalt mitzubestreiten, und können trotzdem in der angestammten Umgebung verbleiben und ihre Immobilie, geschützt durch ein rechtsicheres und lebenslanges Nutzungsrecht, auf der Basis von Nießbrauch oder Wohnungsrecht, weiterhin nutzen.
Für wen dies attraktiv und wirtschaftlich sinnvoll ist und wie die einzelnen vertraglichen Ausgestaltungen zu bewerten sind und worauf zu achten ist, sollten Interessierte durch einen darauf spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne.
Über Rechtsanwalt Joerg Reich
Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. Rechtsanwalt Jörg Reich: “Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”