Eigenbedarf? Nach Schulabschluss braucht ein Sohn keine Vier-Zimmer-Wohnung!

Die gekündigten Mieter lebten in einer Vier-Zimmer-Wohnung, mit140 qm, bei 586 EUR Kaltmiete pro Monat.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, wenn der geltend gemachte Wohnbedarf völlig überzogen ist.
AG Bonn, Urteil vom 08.06.2021 – 206 C 42/21
Das Gericht begründet dies damit, dass zur Begründung eines Eigenbedarfs i.S.v. § 573 Abs. 2 BGB und einem „Benötigen“ im Sinne dieser Vorschrift es nicht reicht, dass der Vermieter den Willen zur Nutzung hat.
Weit überhöhter Wohnungsbedarf!
So sah es auch das LG München I (Urteil vom 23.05.1990 – 14 S 25530/89), schon vor Jahren. Ein Sohn des Vermieters, Single, bekam die Vier-Zimmer Wohnung von ca. 117 qm nicht über eine Eigenbedarfsklage. Es lag weit überhöhter Wohnungsbedarf vor.
Über rechtsanwalt dominic doering
Rechtsanwalt Dominic Döring stammt ursprünglich aus der Ruhrgebiets-Stadt Dortmund. Er absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Limburg und Frankfurt ergänzte er sukzessive das heutige Kanzleiteam. Erst als Referendar, später als Assessor. Sein Interesse galt schon seit dem Studium den Medien, insbesondere dem Internet, sowie der Verknüpfung von Technik und Recht. Selbst aus einer Unternehmerfamilie stammend, der Großvater Architekt, der Vater Gerichtsgutachter für Mietwerte und Inhaber einer Immobiliengesellschaft (www.projecta-dortmund.de), partizipiert er durch die Nähe zur elterlichen Firma am aktuellen "know how" im Miet- und Immobiliengeschäft. Er ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.