
Alles wird teurer.
Die Inflation steigt. Die Verbraucherpreise steigen ebenfalls. Das lässt den Verbraucherpreisindex anschwellen.
Mieter, die eine im Rechtsverkehr übliche Index Mietklausel in ihrem Mietvertrag haben, und in den letzten zehn Jahren keine Mieterhöhung hatten, müssen bei einem Kaltmietpreis von 500 €, mit ca. 106 € Preiserhöhung rechnen. Bei einer Nettokaltmiete von ursprünglich 1000 € 2012 stehen bereits heute, 2022, 1.212,-€ auf der Uhr.
Indexmiete
Grundsätzlich wird über dieses Thema bereits in den Medien berichtet. Institutionelle Vermieter werden regelmäßig den Vertragsinhalt ihrer Mietverträge sich bewusst machen und Optimierungsmöglichkeiten nicht ungenutzt lassen.
Allerdings gibt es viele private Vermieter, insbesondere solche, die nicht viele Objekte vermieten, die den Inhalt ihres Mietvertrages nicht vor Augen haben.
Die Letztgenannten gehören, neben ihrer Eigenschaft als Vermieter, selbstredend auch zu den Verbrauchern. D. h. auch für diese Vermieter ist das Leben teurer geworden.
Hier sprechen wir auch noch nicht von den Teuerungen, die im Zusammenhang mit dem Thema Vermieten auf Vermieter zu kommen (Energiewende, höhere Kosten für Reparaturen etc.)
Mietvertrag überprüfen
Vermieter tun also gut daran, ihre Verträge dahingehend zu überprüfen, ob sich in ihnen Indexklauseln befinden. Sodann gilt es zu prüfen, ob und wenn ja wann, in den letzten Jahren Mieterhöhungen erfolgten.
Welcher Spielraum dann für eine vertraglich vorgesehene einseitig dem Mieter aufgebbare Mieterhöhung besteht, klärt mit Ihnen der versierte Rechtsanwalt gerne im Rahmen einer Beratung.
Mieterhöhung ohne Indexmiete
Ist in Ihrem Mietvertrag keine Indexklausel beinhaltet, kann die Miete unter Umständen gleichwohl erhöht werden. Insbesondere dann, wenn Sie bereits die höheren Kosten durch eine Verringerung ihrer Nettomietrendite zu spüren bekommen, ist es sinnvoll anhand von Mietspiegeln oder Vergleichsmieten rechtsicher zu bestimmen, welche Miete aktuell erhoben werden kann. Im Rahmen des gesetzlich Möglichen, kann dann die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von dem Mieter verlangt werden.
Angemessen
Vermieter die regelmäßig die Miete an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen sorgen für regelmäßige, aber moderate Mietanpassungen, die von Mietern oftmals besser akzeptiert und umgesetzt werden können, als Anpassungen, die erst nach Jahren erfolgen und dann zu einer erheblichen, wenn auch gerechtfertigten Erhöhung des Mietpreises führen.
Über Rechtsanwalt Joerg Reich
Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. Rechtsanwalt Jörg Reich: “Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”